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GEZ - Rundfunkbeiträge ab 2017

Der Rundbeitragsstaatsvertrag wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2017 geändert. Für Privatpersonen und bestimmte gemeinnützige Einrichtungen gibt es Erleichterungen. Die Veränderungen sind in der beigefügten Rechtsinformation in rot markiert.

Verknüpfte Artikel:

Rundfunkbeiträge in Wohngemeinschaften mit Verträgen nach § 75 SGB XII

Rundfunkbeitragsrecht 2013

Neues zur Befreiung von Heimbewohnern vom neuen Rundfunkbeitrag (Stand 2013)

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