Ab 1. Januar 2013 gilt ein neues Rundfunkbeitragsrecht. Hierzu haben die Rundfunkanstalten mit Informationen begonnen, die der Paritätische Gesamtverband mit beigefügter Rechtsinfomation flankieren möchte. Für Mitglieder ist das Rundschreiben und die Rechtsinformation des PARITÄTISCHEN Gesamtverbandes "Rundfunkbeiträge 2013" als Download hinterlegt |
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