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Rundfunkbeiträge in Wohngemeinschaften mit Verträgen nach § 75 SGB XII

Eine unserer Mitgliedsorganisationen hat uns darüber informiert, dass der Beitrags-Service der ARD/ZDF/Deutschlandradio folgendes mitgeteilt hat:

„Sie fragen hier an, ob auch die Bewohner von Wohngemeinschaften abgemeldet werden können, die keine 24-Stunden-Betreuung erhalten.

Wenn diese in einer Einrichtung mit einer Vereinbarung nach § 75 Abs. 3, Satz 1 SGB XII leben, kann die Abmeldung entsprechend durchgeführt werden.“

Wir würden den Trägern daher raten, die von ihnen betreuten Wohngemeinschaften mit diesem Argument vom Rundfunkbeitrag abzumelden.

verknüpfte Artikel:

Befreiung von den Rundfunkgebühren für stationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe - Antwortschreiben des rbb

 

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