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PflBRefG - Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe

Am 18.03.2016 erfolgt die erste Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe im Bundestag. Die Debatte wird ab 9 Uhr live im Parlamentsfernsehen, im Internet und auf mobilen Endgeräten übertragen: http://www.bundestag.de/mediathek/?action=tv&categorie=Jetzt%20im%20Parlamentsfernsehen

Am 9.3.2016 hat die Bundesregierung den nebenstehenden Gesetzentwurf „Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG)“ in den Bundestag eingebracht. heute im bundestag Nr. 151 vom 14. März 2016 informiert zum Gesetz zur Reform der Pflegeausbildung:

Berlin: (hib/PK) Mit einer Ausbildungsreform soll der ,,Zukunftsberuf" Pflege an neue Anforderungen angepasst werden. Die Sicherung der qualitativen Pflegeversorgung sei eine der gesellschaftspolitisch wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre, heißt es in dem von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf (18/7823). Vorgesehen ist, die bisher drei Ausbildungen Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammenzuführen.

Die sich wandelnden Versorgungsstrukturen erforderten eine übergreifende pflegerische Qualifikation, heißt es. Mit Blick auf den bestehenden Fachkräftemangel sei ferner die nachhaltige Sicherung der Fachkräftebasis eine wichtige Aufgabe. Das Ziel sei, ,,die Pflegeberufe zukunftsgerecht weiterzuentwickeln, attraktiver zu machen und inhaltliche Qualitätsverbesserungen vorzunehmen".

Nach Angaben der Bundesregierung entsteht mit der Reform der größte Ausbildungsberuf in Deutschland mit mehr als 133.000 Auszubildenden in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege. In den Krankenhäusern steige der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten, in den Pflegeheimen nehme der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zu. Die ambulante Pflege werde wichtiger und sei auf breit qualifizierte und flexibel einsetzbare Pflegekräfte angewiesen.

Die generalistische Pflegeausbildung solle auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Die Ausbildung werde in ein "gestuftes und transparentes Fort- und Weiterbildungssystem eingepasst". Die Durchlässigkeit zwischen den Qualifikationsstufen werde verbessert.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Der erste Ausbildungsjahrgang könnte nach Angaben der Regierung 2018 starten.

Ausgebildet wird dem Gesetzentwurf zufolge mit dem Berufsziel Pflegefachfrau oder Pflegefachmann. Die Ausbildung dauert drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre und ist für die Auszubildenden kostenlos. Bislang wird in manchen Ländern noch Schulgeld erhoben, die Ausbildung ist dort also kostenpflichtig. Dies soll sich nun ändern. Die Ausbildung wird außerdem "angemessen" vergütet. Der praktische Ausbildungsanteil soll künftig überwiegen.

Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt werden soll eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.

Ferner informiert heute im bundestag vom 16. März 2016 über den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zum Pflegeberufegesetz

Berlin: (hib/PK) Der Pflegeberuf muss nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgewertet werden. In einem Antrag (18/7880) an den Bundestag heißt es, mehr Frauen und Männer müssten für die berufliche Pflege dauerhaft gewonnen werden. Dazu seien Zufriedenheit im Beruf, gesellschaftliche Anerkennung sowie Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten zentral. In der Pflegeausbildung gelte es, Kernkompetenzen zu fördern und das berufliche Selbstbewusstsein zu stärken.

Die von der Bundesregierung mit dem Pflegeberufegesetz geplante komplett generalistische Pflegeausbildung, die lediglich Vertiefungseinsätze in den einzelnen Fachgebieten vorsehe, werde den neuen Anforderungen nicht gerecht. Zu befürchten sei ein Verlust an Fachwissen, das in der alternden Gesellschaft dringender denn je gebraucht werde.

Die Grünen fordern konkret, das Gesetzgebungsverfahren so lange auszusetzen, bis die endgültigen detaillierten Verordnungen vorlägen. Es müsse Zeit bleiben, die Verordnungen in ihren Auswirkungen zu prüfen. Ferner sollte ein Konzept für eine integrative Ausbildung entwickelt werden.

So sollten im ersten Ausbildungsabschnitt (eineinhalb bis zwei Jahre) identische Inhalte unterrichtet werden. Im zweiten Teil (ein bis eineinhalb Jahre) sollten sich die Auszubildenden in einem der drei Berufe Altenpflege, Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege spezialisieren. Diese Form der Ausbildung würde die Basis schaffen für eine verbesserte Zusammenarbeit der Pflegeberufe.

Das Aus-, Fort- und Weiterbildungssystem in der Pflege sowie die Sektoren müssten zugleich durchlässiger gestaltet werden. Um eine Neuaufstellung der Gesundheitsberufe einzuleiten, sollte ein Fachgipfeltreffen einberufen werden mit Ärzten, Pflegern und auch Heilmittelerbringern.


Download Antrag unter: 18/7880

Verknüpfte Artikel:

PflBRefG - Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufereformgesetz

PflBRefG - Stellungnahme des Bundesrates sowie Erklärung des Paritätischen Gesamtverbandes zu den Aktionsbündnissen gegen das Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)

PflBG - Kabinettsentwurf zur Reform der Pflegeausbildung und PM "Paritätischer kritisiert Pläne der Bundesregierung"

Downloads:

pdf 16-0309 PflBRefG Gesetzentwurf Drucksache 1807823 (2.29 MB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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