Der Artikel wurde um das Eckpunktepapier des BMG/BMFSJ mit Stand 02.03.2016 ergänzt, das in dieser Form nun auf der BMG-Internetseite offiziell veröffentlicht wurde. Dieses Papier unterschiedet sich in einigen Bereichen (z. B. kein Hinweis auf Sonderwege = genereller Pflichteinsatz in der Altenpflege). Quelle und Querverweis PM „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufsgesetz“ vom 02.03.2016 http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2016/ausbildungs-und-pruefungsverordnung-zum-pflegeberufsgesetz.html Die Anlagen zum Eckpunktepapier sind als Download zu einer Datei zusammengefasst und enthalten:
Für Mitgliedsorganisation sind die vom BMG/BMFSJ am 01.03.2016 an den Gesamtverband übermittelten Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufereformgesetz als Download hinterlegt. Hinsichtlich einiger fachöffentlich diskutierten Kritikpunkte ist z. B. der Sonderweg für die Kinderkrankenpflege aufgenommen worden, der nicht für Pflegeeinrichtungen gilt (spezifische Auswahlmöglichkeit der Praxiseinsatze der Kinderkrankenpflege). Pflichteinsätze in der Pädiatrie bleiben hingegen für alle anderen uneingeschränkt fester Bestandteil. Bestätigung erfährt zudem die Kritik, dass die Präsenz der Azubis in Altenpflegeeinrichtungen um rd. 1/3 abnehmen wird oder die berufsqualifizierenden Maßnahmen für Praxisanleiter auf 300 Stunden ansteigen könnte.
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Downloads für Mitglieder: pdf 16-0302 PflBRefG Eckpunkte_APrVO (70 KB) pdf 16-0302 PflBRefG Eckpunkte_APrVO Anlagen1bis 4 (174 KB) pdf 1 Eckpunktepapier Ausbildungs und Prüfungsverordnung (98 KB) pdf 2 Anlage 1 zum Eckpunktepapier (Übersicht Themen und Kompetenzbereiche) (80 KB) |