Das Pflegeberufegesetz (PflBG) wurde nach sehr langer Diskussion zur "Generalistik" im jahr 2017 beschlossen. Mit dem Pflegeberufegesetz werden die drei bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem künftig einheitlichen Ausbildungsberuf zusammengeführt Es ersetzt im Wesentlichen ab 2020 die beiden bisherigen Gesetze: Altenpflegegesetz von 2000, in Kraft seit 2003, und das Krankenpflegegesetz in der Neufassung von 2003. Zur Diskussion und Genese vgl. Artikel im AlSoPfleg.
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Geschäftsbericht 2017/18 (pdf)
Paritätischer Rundbrief
- Schwerpunkt: Gute Pflege.
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