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Altenpflegeausbildung gem. § 82 a SGB XI.

FG stationär

 

Das Verfahren ändert sich. Die Finanzierungssicherheit bleibt gewährleistet.

 

Über die Sitzung der AG § 75 SGB XII am 14. 09. 2010 ist bereits informiert worden. Unter TOP 6 war dort Diskussionsgegenstand ein zukünftig verändertes Verfahren für die Vergütungen auf der Grundlage von § 82 a SGB XI.

 

Der aufgrund der Ankündigungen veränderte Vereinbarungstext ist im Änderungsmodus nebenstehend als Download hinterlegt, um die "Vorher-Nachher-Vergleiche" anstellen zu können. Ebenfalls zur Kenntnisnahme beigefügt ist ein Informationsschreiben der federführenden AOK als Muster, in dem noch einmal die Finanzierungssicherheit ausdrücklich thematisiert wird, auch wenn der Zuschlag für die Ausbildungsvergütung gem. § 82 a SGB XI lediglich für den Zeitraum eines Ausbildungsjahres vereinbarungsfähig sein soll.

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Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf Antrag auf Refinanzierung der Ausbildungsvergütung (27.49 kB)

 

pdf Vereinbarung über den Zuschlag für die Ausbildungsvergütung gemäß § 82a SGB XI (37.49 kB)


pdf Überarbeitetes Ergebnisprotokoll der Sitzung der AG § 75 SGB XI am 14. 09. 2010 (23.48 kB)


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