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Stellungnahme Deutscher Ethikrat zu Qualitätseinbußen zur medizinischen Versorgung

FG stat., FG ÄM, Koord.st.

 

Der Paritätische Gesamtverband:  Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bundestag wurde heute die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu Qualitätseinbußen der medizinischen Versorgung vorgestellt. Die entsprechende Information aus "Heute im Bundestag Nr. 089" ist unten als Zitat beigefügt.

"2. Deutscher Ethikrat: Qualitätseinbußen in der medizinischen Versorgung
Bildung und Forschung/Unterrichtung
Berlin: (hib/TYH/AW) Die Festlegung einer gerechten Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen ist eine politische Aufgabe mit medizinischer, ökonomischer, ethischer und juristischer Dimension. Das geht aus einer Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu den "Nutzen und Kosten im Gesundheitswesen" hervor, die dem Bundestag als Unterrichtung (17/4621) vorliegt. Niemand müsse in Deutschland auf die notwendige Behandlung einer schweren Krankheit verzichten, heißt es. "Dennoch mehren sich die Anzeichen für Qualitätseinbußen aus Gründen relativer Mittelknappheit in Bereichen der medizinischen Versorgung."
Medizinische Verbesserungen zur Erhaltung der Lebensqualität und Verlängerung der Lebenszeit werden laut Unterrichtung in Zukunft zu Kostensteigerungen führen. Daher dürfe eine Erhöhung der auf solidarischer Basis zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausgeschlossen werden. Jedoch gebe es auch in der Gesundheitsversorgung "Grenzen der kollektiven Finanzierungsbereitschaft". Es sei daher notwendig, Priorisierung, Rationalisierung und Rationierung offen zu thematisieren. Dies bedeute jedoch keine "Ökonomisierung von Entscheidungen". Entscheidungen über den Umfang solidarisch finanzierter Leistungen müssten vielmehr "im gesellschaftlichen Diskurs und auf politischen Weg" getroffen werden.
Die zu erwartende Notwendigkeit von Rationierungsentscheidungen werde den Gesetzgeber in Zukunft zwingen zu klären, in welchem Umfang Leistungsansprüche "von einer Kosten-Nutzen-Bewertung beeinflusst werden dürfen und in welchem Verhältnis sich diese zum Kriterium der medizinischen Notwendigkeit verhält"."

Mit freundlichen Grüßen
Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege

 

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pdf Stellungnahme Deutscher Ethikrat zu Qualitätseinbußen zur medizinischen Versorgung, Drs. 17/4621 (492.24 kB)

 

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