FG stationär
Der Paritätische Gesamtverband informiert über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart, das nebenstehend abrufbar hinterlegt ist: Sehr geehrte Damen und Herren, am 13.01.2011 hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart (4 K 3702/10) entschieden, dass die Heimaufsicht die Einhaltung von Regelleistungen prüft und die Begleitung eines Heimbewohners zum Arzt Regelleistung ist. Folgende Leitsätze wurden vom Gericht formuliert: 1. 2. 3. Das Urteil ist zwischenzeitlich vom Land Baden-Württemberg im Internet unter http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE110000794&psml=bsbawueprod.psml&max=true eingestellt. Unabhängig davon ist das Urteil dieser Mail nebenstehend als pdf-Datei zur Kenntnisnahme beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Ute Zentgraff Da die Rahmenverträge gem. § 75 SGB XI in Berlin ohnehin die Notwendigkeit der Begleitung zum Arzt vorsehen, wenn andere Lösungen (Begleitung durch die Angehörigen) nicht möglich sind, ergibt sich aus dem Urteil heraus kein neuer Denkansatz, zumal auch die Berufung zugelassen ist. |
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Downloads: pdf pdf Urteil VG Stuttgart - 4 K 3702/10 - Begleitung eines Heimbewohners zum Arzt (14.38 kB)
document Pressebeitrag - Begleitung zum Arztbesuch – Sache der Heime? (29.5 kB)
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VG Stuttgart: Begleitung eines Heimbewohners zum Arzt ist Regelleistung.
- Kategorie: P7b Reformen Pflege & Gesundheit / Rechtsprechung
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