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§ 154 SGB XI - Veröffentlichung aktualisierte Antragsformulare Ergänzungshilfen-Richtlinien (Stand 04.04.2023)

Die Antragsformulare für die Ergänzungshilfen nach § 154 SGB XI wurden aktualisiert, da es mit den Excelsheets Probleme gab (gesperrte Felder usw).

 

Nach Aussage des GKV - SV wurden folgende Änderungen vorgenommen:

1)    Im Antragsformular für Abschläge und Bruttomiete:

· Im Deckblatt wurde aus dem Drop-Down-Menü die Auswahlmöglichkeiten bei Einmalzahlung die Energieträger nach tatsächlichen Verbrauch gelöscht

· Im Blatt „Kosten im Referenzmonat“ wurde bei Neuzulassung nach dem 31.03.2022 auch der Energieträgerwechsel integriert (Absatz 5 der RiLi).

 

2)    Im Antragsformular für den tatsächlichen Verbrauch:

· Im Blatt „Kosten im Referenzmonat“ wurde bei Neuzulassung nach dem 31.03.2022 auch der Energieträgerwechsel integriert (Absatz 5 der RiLi)

· Im Blatt „Kosten im Referenzmonat“ wurde die Formatierung für die Felder „Brutto-Rechnungsbetrag im Referenzmonat in Euro“ auf zwei Nachkommastellen korrigiert.

·   In den Blättern für „Erdgas b) und d)“ , „Fernwärme b) und d)“ und „Strom b) und d)“ waren die Felder für gewährte öffentlichen Zuschüsse und für die Energieberatung nicht beschreibbar. Dies ist nunmehr korrigiert.

·  In denselben Tabellenblättern werden in der Spalte E keine Zwischenergebnisse mehr ausgewiesen, sondern das Ergebnis wird erst dargestellt, wenn die Informationen im jeweiligen Antragsmonat komplett ausgefüllt sind.

 

Die Antragsformulare werden voraussichtlich im Laufe des heutigen Tages auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes veröffentlicht.

 

 

Verknüpfte Artikel:

§ 154 SGB XI - Veröffentlichung Ergänzungshilfen-Richtlinien - Die Richtlinien treten am 01.03.2023 in Kraft


Downloads für Mitglieder:

spreadsheet 2023 04 04 Anlage Ergaenzungshilfen Richtlinien tatsaechlicher Verbr (80 KB)

 

spreadsheet 2023 04 04 Anlage Ergaenzungshilfen Richtlinien Abschlaege Bruttomiete (63 KB)

 

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