Mit Fachrundschreiben informiert der Gesamtverband über zur Arbeit der Bund Länder Arbeitsgruppe zur sektorübergreifenden Versorgung und zum Fortschrittsbericht. Im Bericht (s. Download) wird angekündigt:
-
im ersten Quartal 2020 einen Referentenentwurf zur Zusammenarbeit zwischen Hausärzten und ambulanten Pflegediensten vorzulegen.
-
Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin an Krankenhäusern in die Regelungen zum Sicherstellungszuschlag einzubeziehen.
-
im Rahmen eines Fachgespräches mit Experten weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendmedizin zu erörtern (zur Vorbereitung wurde am 8.1.2020 ein Fragenkatalog an die Länder versandt).
-
einen gesetzlichen Auftrag zur Überprüfung der Vereinbarung zu den Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) zu erteilen.
-
die Ergebnisse des Eckpunktepapiers aus Mai 2019 (s. Download) umzusetzen.
-
Vergütungsabschläge bei Krankenhäusern vorzusehen, die ihren Verpflichtungen im Rahmen des Entlassmanagements nicht nachkommen.
Darüber hinaus möchte die Arbeitsgruppe prüfen:
-
inwieweit eine leistungsrechtliche Verankerung zur Verbesserung von Compliance erreicht werden kann (beispielsweise durch Patientenlotsen). Hierbei möchte man besonders ländliche und strukturschwache Regionen in den Blick nehmen.
-
ob Übergangspflege/Kurzzeitpflege im Krankenhaus nach Krankenbehandlung eingeführt werden kann.
-
ob es weitere Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich des Entlassmanagements gibt.
-
welche Anreize für Krankenhäuser geschaffen werden sollten, um bisher stationär erbrachte Leistungen ambulant zu erbringen.
-
wie die Rahmenbedingungen des Belegarztwesens verbessert werden können.
|
|
Verknüpfte Artikel:
Downloads für Mitglieder:
pdf
20 0114 Bund Länder AG 200120 Fortschrittsbericht Überarbeitung nach 1
(104 KB)
|