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Pflegemindestlohn - Empfehlungen der 4. Pflegekommission zur Erhöhung des Mindestlohns in der Altenpflege

Ende Januar 2020 hat sich die 4. Pflegekommission auf eine Empfehlung zum Mindestlohns in der Altenpflege geeinigt. Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) beabsichtigt, auf dieser Grundlage eine neue Verordnung zur Verbindlichkeit des Pflegemindestlohn zu erlassen. Vorab hat es den in den Geltungsbereich der Rechtsverordnung fallenden Arbeitgebern und Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sowie den Parteien von Tarifverträgen, die zumindest teilweise in den fachlichen Geltungsbereich der Rechtsverordnung fallen, und paritätisch besetzten Kommissionen, die auf der Grundlage kirchlichen Rechts Arbeitsbedingungen für den Bereich kirchlicher Arbeitgeber in der Pflegebranche festlegen, Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab dem Tag der Bekanntmachung des Entwurfs der Rechtsverordnung zu geben. Die Bekanntmachung des Entwurfs der 4. Pflegearbeitsbedingungenverordnung ist in den nächsten Wochen zu erwarten. Die Verordnung soll voraussichtlich am 01.05.2020 in Kraft treten.

 

Wesentlich sind insbesondere folgende geplanten Änderungen im Vergleich zur früheren Verordnung.

  1. Erstmals sollen Mindestentgelte nicht nur für Pflegehilfskräfte, sondern auch für qualifizierte Pflegehilfskräfte und Pflegefachkräfte bestimmt werden.
  2. Bis zum 01.09.2021 soll die Angleichung der Mindestentgelte in Schritten in Ost und West vollzogen sein.
  3. Vom 01.05.2020 ( Auslaufen der bisherigen 3. PflegeArbbVO) bis zum 30.06.2020 sollen die bisherigen Sätze von 11,35 (West) und 10,85 (Ost) für Pflegehilfskräfte weiter gelten. Ab. 01.07.2020 finden die neuen in der Folgeverordnung niedergelegten Werte Anwendung.
  4. Ab dem 01.04.2021 soll ein Mindestentgelt für qualifizierte Pflegehilfskräfte ( mit mindestens 1-jähriger Ausbildung ) zu zahlen sein.
  5. Ab dem 01.07.2021 soll ein Mindestentgelt für Pflegefachkräfte gelten.

Zu den vorgeschlagenen Mindestentgelten s. nebenstehende tabellarische Übersicht in der Pressemeldung des Bundesministeriums für Arbeit (beabsichtigte Erhöhungsschritte) und die Empfehlungen der 4. Pflegekommission.

Weitere geplante Änderungen beziehen sich auf die Gewährung von zusätzlichen Urlaubstagen für Beschäftigte, die bisher nur einen Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub haben und zur Fälligkeit der Mindestentgelte ab dem 01.05.2020.

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

KAP/Pflegelöhne-verbesserungsgesetz - Entwicklungen im Bereich "Verbesserung der Lohnbedingungen in der Pflege" (TV Altenpflege, Pflegekommissionsverfahren, Ausbildungsentgelte in der Pflege) ...

Pflegemindestlohn - Entwurf einer Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche vom 03.05.2017

Downloads für Mitglieder:

pdf 20 0128 BMAS PM Hoeherer Mindestlohn Altenpflege 2020 (103 KB)

pdf 20 0128 Entwurf Empfehlung 4 Pflegekommission (64 KB)

 

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