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KUPF - Bundestag Anträge zur Kurzzeitpflege (KUPF)

Heute im Bundestag informiert am 19.12.2019 über „Kurzzeitpflege soll gestärkt werden“

Berlin: (hib/PK) Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen die Kurzzeitpflege stärken. Mit der Kurzzeitpflege könne eine Übergangszeit nach einer stationären Behandlung oder eine kurzfristige Krisenlage in der häuslichen Versorgung bewältigt werden, heißt es in einem gemeinsamen Antrag (19/16045) der beiden Fraktionen.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurde den Angaben zufolge die Kurzzeitpflege ab 2016 als neue Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt. Die Kurzzeitpflege werde sowohl in stationären Pflegeeinrichtungen als auch in Kurzzeitpflegeeinrichtungen angeboten.

Für die pflegerische Versorgungsstruktur seien die Länder verantwortlich. Die Pflegekassen müssten Verträge mit den Leistungserbringern schließen. Jedoch stagniere der Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen. Die Leistungserbringer beklagten mangelnde Wirtschaftlichkeit und Schwierigkeiten bei der Refinanzierung bedarfsgerechter Angebote.

Die Koalitionsfraktionen fordern, den Sicherstellungsauftrag so zu konkretisieren, dass die Versorgungsstrukturen für die Kurzzeitpflege ausgebaut und nachhaltig gewährleistet werden können.

Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der Kurzzeitpflege müsse durch eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung umgesetzt werden. Die Vergütungsvereinbarungen müssten unter anderem die kurze Verweildauer, die stark schwankende Nachfrage sowie die heterogenen Pflege-, Betreuungs- und Behandlungserfordernisse berücksichtigen.

Der Bund müsse zudem auf die Länder einwirken, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und den Ausbau der Kurzzeitpflegeangebote stärker zu fördern. Zudem müsse der besondere Bedarf geriatrischer und traumatologischer Patienten in den Blick genommen werden.

Schließlich müsse zügig das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel umgesetzt werden, Angehörige besser zu unterstützen und ein jährliches Entlastungsbudget zu schaffen, das flexibel in Anspruch genommen werden könne. Die Initiativen dürfen nach dem Willen der Koalitionsfraktionen den Haushalt nicht zusätzlich belasten.

Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/674302-674302

 

Koalition und FDP mit Vor­schlägen für eine bessere Kurz­zeit­pflege

Zwei Anträge zur Kurzzeitpflege hat der Bundestag am Freitag, 20. Dezember 2019, beraten. Die CDU/CSU- und die SPD-Fraktion hatten einen Antrag mit dem Titel „Kurzzeitpflege stärken und eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung sicherstellen“ (19/16045) vorgelegt, der nach halbstündiger Debatte zusammen mit einem Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Angehörige entlasten – Gute Rahmenbedingungen in der Kurzzeitpflege verwirklichen“ (19/16039) zur weiteren Beratung an den federführenden Gesundheitsausschuss überwiesen wurde.

Antrag von CDU/CSU und SPD

Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/16045) unter anderem auf, sicherzustellen, dass Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen dem gesetzlichen Auftrag nachkommen, gemeinsam die notwendigen pflegerischen Versorgungsstrukturen auch mit Blick auf die Kurzzeitpflege auszubauen und nachhaltig zu gewährleisten. Nur so könne der Anspruch auf Kurzzeitpflege realisiert werden. Die Kurzzeitpflege solle durch die Sicherstellung einer wirtschaftlich tragfähigen Vergütung gestärkt werden. Dafür seien der gesetzliche Auftrag an die Pflegeselbstverwaltung stärker zu konkretisieren sowie die Rahmenbedingungen der Finanzierung so weiterzuentwickeln, dass eine auskömmliche Vergütung sichergestellt wird.

Als Aspekte in Vergütungsvereinbarungen nennen die Fraktionen die kurze Verweildauer mit hohem administrativem und organisatorischem Aufwand; hohe Vorhaltekosten wegen saisonal stark schwankender Nachfrage; ein wirtschaftlich tragfähiger Auslastungsgrad unter Einbeziehung der hohen Fluktuation und kurzen Verweildauern; heterogene Pflege-, Betreuungs- und Behandlungserfordernisse, vor allem bei gesundheitlich bedingten Krisenstationen; höheren behandlungspflegerischen Aufwand; Koordinierungsaufwand mit Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern und die Überleitung in die häusliche Versorgung. Dabei sollten die Besonderheiten der Form des Angebotes besonders im Hinblick auf Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie Angebote für spezielle Zielgruppen berücksichtigt werden.

Antrag der FDP

Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/16039), zur Verbesserung der Angebotsstruktur der Kurzzeitpflege Krankenhäuser der stationären Grundversorgung in unterversorgten Bereichen grundsätzlich für die Kurzzeitpflege zu öffnen. Notwendig dafür seien flexible Rahmenbedingungen der Versorgungsverträge zwischen Krankenhausgesellschaften, Pflegekassen und Ministerien, sodass nicht belegte Krankenhausbetten als eingestreute Kurzzeitpflegeplätze genutzt werden können. Für Kurzzeitpflegemaßnahmen solle eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung geschaffen werden.

Die FDP verlangt ferner, dass sich die Regierung bei Leistungen der Kurzzeitpflege für kürzere Fristen zur Leistungserstattung durch die Kranken- und Pflegeversicherung einsetzt und die Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammenführt. Dies erleichtere die flexible Inanspruchnahme und spare Bürokratie, schreibt die Fraktion. Die Sperrfrist von sechs Monaten für eine erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege wollen die Liberalen abschaffen. Sie treten dafür ein, ein bundesweites, digitales Kurzzeitpflege-Portal zu entwickeln, das verfügbare Plätze anzeigt. (hau/20.12.2019)

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw51-de-kurzzeitpflege-673048

 

 

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Downloads für Mitglieder:

pdf 19 1217 BT KUPF Antrag CDU CSU SPD 1916045 (511 KB)

pdf 19 1218 BT KUPF FDP Antrag 1916039 (462 KB)

 

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