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KUPF - Kurzdokumentation des BAGFW-Workshops "Neustrukturierung der Kurzzeitpflege und Weiterentwicklung der solitären Kurzzeitpflege"

Die Vorschläge der BAGFW zur Neustrukturierung der Kurzzeitpflege waren Diskussionsgegenstand eines Expert*innenworkshops. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, die einen Kurzzeitpflegeplatz nach § 42 SGB XI suchen, haben es in der Regel schwer. Sogenannte eingestreute Kurzzeitpflegeplätze (in stationären Pflegeeinrichtungen für Kurzzeitpflegegäste bereit gehaltene Plätze) werden zunehmend durch Dauerpflegeplätze ersetzt und solitäre Kurzzeitpflegeplätze werden vom Markt genommen, weil die gegenwärtigen Rahmenbedingungen einen wirtschaftlichen Betrieb nicht zulassen.

Aus vielen Regionen wird über ein nicht bedarfsgerechtes Platzangebot in der stationären Kurzzeitpflege berichtet, so dass die Kurzzeitpflege ihre im SGB XI zugedachte Versorgungsfunktionen:

  • die pflegerische Nachsorge nach einer Akutbehandlung im Krankenhaus und
  • die Stabilisierung der häuslichen Pflege, wenn diese vorübergehend nicht möglich oder nicht ausreichend ist, nicht erfüllen kann.

Die in der Bundearbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände der Freien Wohlfahrtspflege haben gemeinsam einen Vorschlag zur Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege durch eine Modifikation der Pflegeversicherung erarbeitet (s. KUPF - BAGFW zur Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege - überarbeitetes Thesenpapier & Positionspapier Pflegebevollmächtigter ... ). Ziel des Vorschlags ist es, die Kurzzeitpflege als ein unverzichtbares Versorgungsangebot in der Langzeitpflege zu stärken.

Die Bundearbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege führte daher einen Workshop durch, bei dem der Vorschlag zur Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege diskutiert wurde. Neben den Kolleg*innen der Wohlfahrtsverbände waren Vertreter*innen aus dem BMG, des IGES Instituts oder des AOK Bundesverbands anwesend.

Die BAGFW Papier sieht folgenden Handlungsbedarf, um die Kurzzeitpflege zu stärken:

  • Die Versorgungssituationen werden entsprechend ihrer Zielsetzung und dem individuellen Versorgungsbedarf konzeptionell differenziert (Kurzzeitpflege als Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege als Krankenhausnachsorge)
  • Die Leistungen der Kurzzeitpflege werden sowohl für die Verhinderungspflege als auch für die Krankenhausnachsorge besser vergütet, für Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt wird ein Vergütungszuschlag gewährleistet, die Kosten werden auf der Grundlage eines Auslastungsgrad von 80% kalkuliert,
  • die Kurzzeitpflege soll Bestandteil des Entlassmanagements in den Krankenhäusern werden (wurde bereits durch das TSVG realisiert).

Die nebenstehende Dokumentation steht interessierten Mitgliedsorganisation als Download zur Verfügung und enthält neben analytischen Aussagen „Quo vadis Kurzzeitpflege? Zur aktuellen Situation der Kurzzeitpflege“ den Vorschlag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zur Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege und Lösungswege aus Sicht anderer Akteure.

 

Verknüpfte Artikel:

KUPF - BAGFW zur Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Kurzzeitpflege - überarbeitetes Thesenpapier & Positionspapier Pflegebevollmächtigter ...
AG § 75 SGB XI - Thema "Versorgungssituation Kurzzeitpflege" (KUPF) ...
KUPF - Thesenpapier der BAGFW zur Weiterentwicklung solitärer Kurzzeitpflege ...


Downloads für Mitglieder:

pdf 19 0607 KUPF MO Dokumentation Weiterentwicklung Kurzzeitpflege (666 KB)

 

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