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KUPF - Thesenpapier der BAGFW zur Weiterentwicklung solitärer Kurzzeitpflege

 

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. hat den Weiterentwicklungsbedarf der Kurzzeitpflege in einem Thesenpapier zusammengefasst. Die durchschnittliche Krankenhausverweildauer geht seit Jahren kontinuierlich zurück. Dadurch entstehen neue Anforderungen an die Krankenhausnachsorge, insbesondere für Menschen mit medizinisch-pflegerischem Versorgungsbedarf. Seit 2017 besteht die Möglichkeit, Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V auch als Krankenhausnachsorge bei fehlender Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Für den pflegerisch-medizinischen Versorgungsbedarf in der Kurzzeitpflegeeinrichtung ist es allerdings ohne Bedeutung, ob nach einer Krankenhausbehandlung bereits ein langfristiger Unterstützungsbedarf im Sinne des SGB XI festgestellt worden ist oder ob der Pflegebedarf nur vorübergehend besteht.

Nach einer Krankenhausbehandlung ist es oft erforderlich, die persönliche Lebenssituation der veränderten gesundheitlichen Situation anzupassen. Dazu bedarf es eines kontinuierlichen Assessmentverfahrens in der Kurzzeitpflege, das neben dem aktuellen Versorgungsbedarf die individuellen Ressourcen und den perspektivischen Hilfebedarf klärt. Dazu gehört auch die Bewertung verfügbarer formeller und informeller Unterstützungspotentiale.

Die Überleitung aus der Kurzzeitpflege in eine tragfähige, längerfristige Versorgungssituation erfordert eine umfassende Beratung unter Einbeziehung der An- und Zugehörigen zur zukünftigen Lebenssituation, um eine Akzeptanz der neuen veränderten gesundheitlichen Lebenssituation zu unterstützen. Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen müssen deshalb entsprechend ihrer erweiterten Versorgungsaufgaben mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden.

 

 

Verknüpfte Artikel:

KUPF - Antwort auf die Anfrage \"Situation der Kurzzeitpflege in Berlin\"

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pdf 18 0314 BAGFW Thesen solitäre Kurzzeitpflege fin (99 KB)

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