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Bundestag - Elektronische Patientenakte ab 2021

Heute im Bundestag vom 20. Mai 2019 über „Elektronische Patientenakte ab 2021“

Die Bundesregierung geht davon aus, dass der geplante Starttermin für die elektronische Patientenakte (ePA) eingehalten wird. Die Patientenakte stelle eine Schlüsselanwendung im digitalisierten Gesundheitswesen dar, heißt es in der Antwort (19/10094) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/9687) der Grünen-Fraktion.

Nachdem die Gesellschaft für Telematik fristgerecht die Spezifikationen und Zulassungsverfahren veröffentlicht habe, obliege es nun den gesetzlichen Krankenkassen, ihren Versicherten bis zum 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.

Derzeit würden die flankierenden Regelungen geprüft. Eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung stehe noch aus.

 

 

 

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