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Gesundheitsreform - GKV-Reformgesetz im Bundestag vorgelegt

hib - heute im bundestag vom 6. Mai 2014 berichtet über das im Bundestag vorgelegt GKV-Reformgesetz

Berlin: (hib/PK) Das von der Großen Koalition verabredete Gesundheitsreformgesetz liegt jetzt dem Bundestag vor (18/1307) und wird am Freitag in erster Lesung beraten. Der Entwurf für das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz“ (GKV -FQWG) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben wird. Künftige Beitragssteigerungen werden also nur von den Versicherten getragen.

Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt ebenso weg wie die möglichen pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich. Dafür können die Krankenkassen künftig einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen. Da die Haushaltslage der einzelnen Kassen sehr unterschiedlich ist, werden sich auch die Aufschläge unterscheiden. Somit werden die Beiträge in der GKV künftig wieder variieren. Die Bundesregierung erwartet zunächst einmal eine Entlastung für viele Versicherte.

Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der GKV-Mitglieder nicht zu Wettbewerbsverzerrungen bei den Kassen führt, ist ein „unbürokratischer und vollständiger Einkommensausgleich“ vorgesehen. Kassen mit weniger gut verdienenden Mitgliedern bekommen also einen Aufschlag über den Gesundheitsfonds. Dadurch werden alle Krankenkassen in Bezug auf die Höhe der beitragspflichtigen Einkommen ihrer Mitglieder rechnerisch gleichgestellt.

Zudem wird der sogenannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) weiterentwickelt. Er soll noch zielgenauer Kostenrisiken für die Kassen durch bestimmte Krankheiten ihrer Versicherten erfassen und ausgleichen. Aus dem Gesundheitsfonds erhalten Kassen für jeden Versicherten neben der Grundpauschale einen risikobezogenen Zu- oder Abschlag. Kassen, in denen viele Kranke versichert sind, bekommen mehr Geld zugewiesen als jene Kassen, die viele gesunde Mitglieder haben.

Die Novelle sieht auch die Gründung eines unabhängigen Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen in Form einer Stiftung vor. Das Institut soll beispielsweise die Aufgabe haben, Krankenhausleistungen miteinander zu vergleichen und die Ergebnisse zu veröffentlichen, damit Patienten dies bei der Wahl einer Klinik berücksichtigen können. Voraussichtlich 2016 soll das Institut arbeitsfähig sein.

Mit dem Gesetz will die Regierung die Beitragsautonomie sowie den Wettbewerb der Krankenkassen untereinander stärken. Anreize für eine „Risikoselektion“ und damit einhergehende Wettbewerbsverzerrungen sollen ausgeschlossen werden. Es bleibt bei dem Nebeneinander von Gesetzlicher und Privater Krankenvollversicherung. Auch an der beitragsfreien Familienmitversicherung in der GKV ändert sich nichts.

Nachrichtlich im Kontext

2.   Linke sieht GKV-Finanzen kritisch

Gesundheit/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die von der Bundesregierung geplante Finanzreform in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) birgt nach Ansicht der Fraktion Die Linke erhebliche Risiken für die Versicherten. So werde die Finanzlage in der GKV durch die Absenkung der Beiträge und weitere Veränderungen deutlich geschwächt, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (18/1203) an die Regierung. Die künftig möglichen Zusatzbeiträge der Krankenkassen müssten die Versicherten alleine zahlen, ohne Beteiligung der Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger.

Es sei zu erwarten, dass ab 2015 fast alle oder alle Kassen einen Zusatzbeitrag erheben werden. Zudem seien Steigerungen der Zusatzbeiträge in den Folgejahren absehbar. Die Linke fragt nun die Regierung unter anderem nach einer möglichen gesetzlichen Grenze für die maximale Höhe der Zusatzbeiträge.

Der Entwurf für das „GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiter-entwicklungsgesetz“ (GKV-FQWG) sieht vor, dass der Beitragssatz ab 2015 von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinkt, wobei der hälftige Arbeitgeberanteil von 7,3 Prozent in der Größenordnung festgeschrieben wird. Der bisher allein von den Versicherten gezahlte Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent des Einkommens fällt ebenso weg wie die pauschalen Zusatzbeiträge und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich. Dafür können die Kassen künftig einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben, falls sie mit den Einnahmen nicht auskommen. Die Bundesregierung erwartet zunächst einmal eine Entlastung für viele Versicherte.

Quelle: hib - heute im bundestag  vom 28. April 2014

verknüpfte Artikel:

 SGB V Gesetzentwurf: GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)

 

Stellungnahme des Paritätischen zum GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz - GKV-FQWG

 

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