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Paritätischer fordert Ende der Minutenpflege: Expertise belegt chronische Unterfinanzierung der ambulanten Pflege

Der Paritätische Gesamtverband hatte am 08. Mai 2014 die Expertise "Modellrechnungen zur Unterfinanzierung der ambulanten Pflege in der Sozialen Pflegeversicherung 1998 bis 2013" veröffentlicht (s. unten). Bei einem Pressefrühstück wurden die Ergebnisse der Expertise und deren Bewertung durch den Gesamtverband vorgestellt. Im Rahmen der Veröffentlichung wurden den einschlägigen Pressemedien die beiliegenden Dokumente zur Verfügung gestellt. Der Paritätische wird sich nun unmittelbar gegenüber der Politik erklären. Diese hat es in der Hand, die für Pflegebedürftige wie Pflegekräfte unzumutbaren Folgen der Unterfinanzierung zu beseitigen, insbesondere die sogenannte "Minutenpflege".

Ärzte Zeitung vom 08.05.2014: „Ambulante Pflege Marktpreis als Peitsche zur Minutenpflege“, Die viel beklagte Minutenpflege ist nach Darstellung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes vor allem eine Folge der Unterfinanzierung ambulanter Dienste. Gefordert werden ein "radikaler Kurswechsel" - und eine Milliarde Euro jährlich mehr.: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/default.aspx?sid=860418&cm_mmc=Newsletter-_-Telegramm-C-_-20140508-_-Pflege


Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 08.05.2014


Paritätischer fordert Ende der Minutenpflege:
Expertise belegt chronische Unterfinanzierung der ambulanten Pflege

Eine chronische Unterfinanzierung der ambulanten Pflege belegt eine aktuelle Expertise des Paritätischen Gesamtverbandes. Die Vergütungen lägen im Durchschnitt um 48 Prozent zu niedrig. Die Finanzierungslücke habe bisher nur aufgefangen werden können durch eine ganz erhebliche Arbeitsverdichtung und schrittweise schlechter werdende Arbeits-bedingungen. Der Paritätische fordert deutlich höhere Vergütungen für die ambulanten Pflegedienste. Damit Mehrkosten nicht auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden, seien ferner auch höhere Leistungen in der Pflegeversicherung notwendig. Der Paritätische spricht von Mehrkosten in Höhe von rund einer Milliarde Euro jährlich.

„Die Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege sind an der Grenze des Zumutbaren. Dass das gesamte System bis heute nicht kollabiert ist, ist den Menschen zu verdanken, die vor Ort mit hohem Engagement an der Grenze zur Selbstausbeutung agieren. Es sind die Löhne für die Beschäftigten auf der einen Seite und die Zeit für Pflege und Zuwendung auf der anderen Seite, die auf der Strecke geblieben sind“, so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Neben angemessenen Gehältern und der Berücksichtigung steigender Betriebskosten wie Benzin für die Einsatzfahrzeuge, seien die Kosten insbesondere durch neue Anforderungen an die Qualifikation des Personals und die Dokumentation der Leistungen massiv gestiegen. Allein der Bürokratieaufwand sei seit 1998 um 16 bis 24 Prozent angestiegen, so das Ergebnis des Gutachtens. In der Praxis bedeute die chronische Unterfinanzierung eine „Pflege im Minutentakt“, die für alle Beteiligten eine Zumutung sei. Um angesichts der aktuellen Vergütung keine Verluste zu machen und letztlich in den Konkurs zu gehen, müsse ein Pflegedienst heute beispielsweise die sogenannte „große Morgentoilette“ (Unterstützung beim Verlassen des Bettes, dem An- und Auskleiden, dem Duschen und Frisieren) in weniger als einer halben Stunde erledigen. Für die Reinigung der Wohnung dürfe eine Pflegekraft maximal 6 Minuten aufwenden, für die Hilfe beim Essen und Trinken nur noch eine viertel Stunde.

Der Paritätische fordert die Bundesregierung auf, von der geplanten Einrichtung eines Vorsorgefonds in der Pflege Abstand zu nehmen und stattdessen die rund eine Milliarde Euro jährlich in die Aufwertung der Tätigkeit von Pflegediensten zu investieren. Neben der Erhöhung der Vergütungen fordert der Verband eine Erhöhung der Sachleistungsbeträge der ambulanten Pflege, damit Mehrkosten nicht an den Pflegebedürftigen hängen bleiben. Die Finanzierung der ambulanten Pflege müsse darüber hinaus künftig nach Zeit und dürfe nicht länger nach Pauschalen und Modulen erfolgen, um den Anreiz zur Verknappung von Einsatzzeiten zu beseitigen. Schließlich sei der Leitgedanke der Menschenwürde – analog zum Sozialhilfegesetz – auch im Pflegeversicherungsgesetz zu verankern. „Die Pflege braucht wieder einen Kompass und der heißt Menschenwürde. Die soziale Pflegeversicherung hat sicherzustellen, dass jeder Mensch eine Pflege erhält, die der Würde des Menschen entspricht“, fordert Werner Hesse.

Mit freundlichen Grüßen
Gwendolyn Stilling
Pressesprecherin
Der Paritätische Gesamtverband

Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin
Tel.: 030 - 24636 305 / Fax: 030 - 24636 110
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