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PflegeMindestlohn - Neubildung einer Kommission Mindestarbeitsbedingungen in der Pflegebranche

Am 31.12.2014 läuft die Mindestlohnregelung in der Pflegebranche aus. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas hat eine Neuerrichtung der Mindestlohnkommission mit dem Ziel einer Folgeregelung beantragt.

Mit dem Download steht die Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über das Vorschlagsrecht zur Benennung von Mitgliedern oder stellvertretenden Mitgliedern der Kommission nach § 12 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Verfügung.

Hiernach können Vereinigungen der Arbeitgeber in der Pflegebranche Vorschläge für die Besetzung der Kommission machen. Vorschlagsberechtigt sind demnach Tarifgemeinschaften oder Arbeitgeberverbände, in denen Arbeitgeber der Pflegebranche organisiert sind.

Vorschläge können bis zum 04.12.2013 beim BMAS eingereicht werden.

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Downloads:

  pdf  BMAS_Bekanntmachung_20131010

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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