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SGB XI stationär: Begleitung zum Arzt ist keine Regelleistung!

FG StatPflegVers

Das –noch nicht rechtskräftige- Urteil des VGH Mannheim  mit der pragmatischen Feststellung Begleitung zum Arzt ist keine Regelleistung!“ wurde bereits in den Essentials kommuniziert. Ein unmittelbarer  Diskussionszusammenhang entwickelte sich in der Berliner AG § 75 SGB XI, als es darum ging, für die Rahmenverträge nach § 75 SGB XI Formulierungen zu finden, die die Leistungsverpflichtungen zur Begleitung der Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen  „nach „außerhalb“ durch die Einrichtung beschreiben. Ob es sich um Regelleistungen dabei handelt, war zwischen den Vereinbarungsparteien zumindest für die vollstationäre Versorgung strittig. Gerade  die fehlende Eindeutigkeit von Formulierungen des Rahmenvertrages ist aber im Urteil des VGH „mit“ behandelt.

Der Paritätische Gesamtverband weist aktuell darauf hin, dass nunmehr das Urteil des VGH Mannheim auch abrufbar vorliegt (Download) und führt weitergehend aus:

Sehr geehrte Damen und Herren, in der vorbezeichneten Angelegenheit überreichen wir Ihnen zur Kenntnis:

- nebst der bereits übersandten Pressemitteilung des VGH Mannheim zu dessen Urteil vom 09.07.2012, Az. 6 S 773/11 (noch nicht rechtskräftig),
- nun auch die vollständig abgefassten Urteilsgründe
- sowie die amtlichen Leitsätze.

Das Urteil darf wohl als Erfolg "auf der ganzen Linie" bezeichnet werden. Der VGH hat seine Entscheidung schlüssig dargelegt, welche beinhaltet: - Die Heimaufsicht ist nicht befugt, zivilrechtliche Ansprüche eines Heimbewohners ordnungsrechtlich durchzusetzen! - Die Heimaufsicht ist nicht befugt, aus dem Landesrahmenvertrag Verpflichtungen der Leistungserbringer gegenüber dem Bewohner abzuleiten, wenn diese im Rahmenvertrag nicht ausdrücklich benannt und zwischen den Vertragsparteien (Kostenträger und Leistungserbringer) gerade streitig sind!   - Die Auslegung des Landesrahmenvertrages SGB XI von Baden-Württemberg ergibt, dass eine stationäre SGB XI-Einrichtung nicht verpflichtet ist, die Begleitung der Bewohner zum Arzt unentgeltlich zu erbringen!

Wir werden Sie informiert halten, ob die Gegenseite gegen das Urteil Revision einlegt. Die Revision wurde vom VGH Mannheim wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ausdrücklich zugelassen.

Mit freundlichen Grüßen
Anuschka Novakovic
   Rechtsanwältin
Referentin Grundlagen der Finanzierung
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband

verknüpfte Artikel:

 Begleitung des Heimbewohners zum Arzt. Urteil des VGH Mannheim

 

Downloads:

  pdf  VGH BW Amtl. Leitsätze Begleitung eines Heimbewohners zum Arzt (14.02 kB)

pdf  VGH BW Urteil 6 S 773/11 (129.4 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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