Der Paritätische Gesamtverband informiert unter Bezugnahme auf eine Veröffentlichung in "Altenheim Nr.8/2012":
... Das Urteil des SG Berlin vom 21.09.2012, Az.: S 36 KR 2217/10, (nicht rechtskräftig) zur Kenntnis: Das SG Berlin hat hierin entschieden, dass auch der Bewohner einer vollstationären Pflegeeinrichtung im Fall von Intensivpflege einen Anspruch gegen die Krankenkasse auf Kostenübernahme haben kann. Voraussetzung ist, dass die Intensivpflege (hier die Dauerbatmung) besonders hohe Kosten verursacht, die von der von der Pflegeeinrichtung hierfür vereinbarte Pauschale nicht finanziert werden können. In diesem Fall könne die Pflegeeinrichtung die Intensivpflege nicht sicher stellen. Das Urteil können Sie unter folgendem Link einsehen: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=149005&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= Über den Ausgang des beim LSG Berlin-Brandenburg laufende Berufungsverfahren (Az. L ) KR 312/11) werden wir Sie informiert halten! Mit freundlichen Grüßen Gudrun Schulz |
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