logo

HKP-Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen (SG Berlin, U. v. 21.09.2011, nicht rechtskräftig)

Der Paritätische Gesamtverband informiert unter Bezugnahme auf eine Veröffentlichung in "Altenheim Nr.8/2012":


Sehr geehrte Damen und Herren,

...

Das Urteil des SG Berlin vom 21.09.2012, Az.: S 36 KR 2217/10, (nicht rechtskräftig) zur Kenntnis:

Das SG Berlin hat hierin entschieden, dass auch der Bewohner einer vollstationären Pflegeeinrichtung im Fall von Intensivpflege einen Anspruch gegen die Krankenkasse auf Kostenübernahme haben kann. Voraussetzung ist, dass die Intensivpflege (hier die Dauerbatmung) besonders hohe Kosten verursacht, die von der von der Pflegeeinrichtung hierfür vereinbarte Pauschale nicht finanziert werden können. In diesem Fall könne die Pflegeeinrichtung die Intensivpflege nicht sicher stellen.

Das Urteil können Sie unter folgendem Link einsehen:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=149005&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Über den Ausgang des beim LSG Berlin-Brandenburg laufende Berufungsverfahren (Az. L ) KR 312/11) werden wir Sie informiert halten!

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Schulz
Sekretariat/Sachbearbeitung
Referat Arbeits- und Organisationsrecht
Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband
Gesamtverband e. V.

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

  pdf  Urteil SG Berlin Intensivpflege vom 21.09.2011 (32.25 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.