FG StatPflegVers, FG ÄM Der Paritätische Gesamtverband teilt mit:
nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27. Juni 2012 dürfen Heimbewohner, die nicht mehr selbst entscheiden können, nicht ohne gerichtliche Genehmigung mit Bettgittern oder Gurten in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ist zu entnehmen, dass die Zustimmung des Betreuers hierfür nicht ausreicht, da das Anbringen von Bettgittern sowie die Fixierung im Stuhl mittels eines Beckengurts freiheitsentziehende Maßnahmen sind, die eine gerichtliche Prüfung erfordern (Az. XII ZB 24/12). Das entsprechende Urteil ist im Anhang beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Anne Idler |
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Downloads: pdf BGH-Beschluss Fixierung von Heimbewohnern (116.1 kB)
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