FG StatPflegVers
Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes:
Der VGH Mannheim hat am 09.07.2012 entschieden: Die Anordnung der Heimaufsicht, dass ein Heim die Begleitung unentgeltlich erbringen muss, ist rechtswidrig!
Sehr geehrte Damen und Herren, der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat nun mit Urteil vom 09.07.2012, Az. 6 S 773/11 entschieden, dass eine Anordnung der Heimaufsicht rechtswidrig ist, welche das Heim verpflichtet, die Begleitung der Bewohner zum Arzt unentgeltlich zu erbringen. Damit ist das anderslautende, vorinstanzliche Urteil des VG Stuttgart vom 13.01.2011, Az. 4 K 3702/10 aufgehoben. Offensichtlich hat der VGH Mannheim der Heimaufsicht jedewede Befugnis abgesprochen, Heimverträge oder Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI auszulegen und sich somit in zivilrechtliche Fragen einzumischen. Das Urteil des VGH liegt noch nicht vor; wird aber alsbald nach seiner Veröffentlichung nachgereicht.
Verschiedene Zusammenfassungen der Entscheidung finden Sie im Internet, zum Beispiel unter:
- http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/default.aspx?sid=818180&cm_mmc=Newsletter-_-Newsletter-C-_-20120718-_-Recht
- http://www.kwa.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/meldung/datum/2012/07/12/kwa-erringt-praezedenzentscheidung-begleitung-zum-arzt-darf-in-rechnung-gestellt-werden-1/
Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Anuschka Novakovic Rechtsanwältin Referentin Grundlagen der Finanzierung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband
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