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SG Neuruppin: Anspruch des Versicherten kann durch das HKP-Richtlinien-Verzeichnis nicht beschränkt werden

FG StatPflegVers

Der Paritätische Gesamtverband informiert mit beigefügtem Beschluss des SG Neuruppin, dass der Anspruch des Krankenversicherten auf Art und Ausmaß der Versorgung mit häuslicher Krankenpflege gemäß § 37 SGB V von der medizinischen Indikation abhängt und nicht durch das Verzeichnis der HKP-Richtlinie beschränkt werden kann. Da gegen den Beschluss beim Landessozialgericht Brandenburg kein Rechtsmittel eingelegt wurde, dürfte der Beschluss rechtskräftig sein.

 

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  pdf  SG Neuruppin. Beschluss vom 11.04.2011 (17.57 kB)

 

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