Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) wurden neue Regelungen hinsichtlich der Voraussetzungen zur Zulassung von Pflegeeinrichtungen bei Abschluss eines Versorgungsvertrages und zur Wirtschaftlichkeit von Personalaufwendungen gefasst. Darauf aufbauend hat der GKV-Spitzenverband u.a. Richtlinien (RL) nach § 72 Abs. 3c und § 82c Abs. 4 SGB XI erstellt. Wesentlicher Aspekt der RL nach § 72 Abs. 3c SGB XI ist die Mitteilung der tarif- oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebundenen Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 3a SGB XI sowie die Bestimmung eines regional üblichen Entgeltniveaus für Beschäftigte in der Pflege oder Betreuung.
Die Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene veröffentlichen auf dieser Grundlage die bundeslandbezogene Übersicht der regional üblichen Entgeltniveaus (Information der Pflegeeinrichtungen gem. § 72 Abs. 3b SGB XI).
Die Neuveröffentlichung für das Jahr 2023 aus der Erhebungsrunde 9/2022 ist am 30.11.2022 erfolgt und nebenstehend als Download hinterlegt.
|
Tweet
Verknüpfte Artikel: GVWG / Tariftreue - Eigenanteile für die Pflege steigen um über 20 Prozent IAB - Veröffentlichung zu "Entgelte von Pflegekräften 2021"
Rückblick RüE 2022 Fachgruppe StatPflegVers: Protokoll der FG-Sitzung vom 08.02.2022 Downloads für Mitglieder:
pdf 22 1130 DCS Veröffentlichung nach § 82c Abs 5 SGB XI Stand 9 2022( pdf, 198 KB )
pdf 22 1130 AOK Datenuebersicht Pflege bundesweit( pdf, 150 KB ) pdf 22 1202 AOK pm 221205 lohnentwicklung pflege( pdf, 662 KB )
Historisch: pdf 22 0901 DCS Veröffentlichung nach § 82c Abs 5 SGB XI Stand 9 2021( pdf, 134 KB )
Nachrichtlich RüE vom 7.2.22 pdf 22 0207 Veröffentlichung nach § 82c Abs 5 SGB XI (140 KB) |