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IAB - Veröffentlichung zu "Entgelte von Pflegekräften 2021"

Hinterlegt wurde die vom Institut für Arbeitsmarkt-  und Berufsforschung herausgegebene Veröffentlichung zu  "Entgelte von Pflegekräften 2021" von 12. Oktober 2022.

 

Aus dem Inhalt:

„Die hier vorgenommenen Entgeltanalysen beziehen sich auf Vollzeitbeschäftigte in den folgenden vier häufigsten Berufsgattungen in den Pflegeberufen (Stichtag jeweils 31.12.):

Helferberufe in der Krankenpflege

Fachkraftberufe in der Krankenpflege

Helferberufe in der Altenpflege

Fachkraftberufe in der Altenpflege.

[…]

Die Löhne der Pflegekräfte stellen für die Pflegeeinrichtungen einen wesentlichen Kostenfaktor dar. Sie sind aufgrund der ausgehandelten Pflegesätze außerdem weniger flexibel als in anderen Wirtschaftsbereichen. Zugleich ist der Lohn als Instrument zur Motivation und längerfristigen Mitarbeiterbindung im Rahmen des weiter wachsenden Fachkräftebedarfs in der Pflege von erheblicher Bedeutung .

Insgesamt konnte seit 2012 in den ausgewählten Pflegeberufen eine deutliche Reallohnsteigerung erzielt werden, während die Reallöhne aller Beschäftigten im gleichen Zeitraum erkennbar geringere Zuwächse zu verzeichnen hatten. Besonders die stark gestiegene Inflation im Jahr 2021 hat die Lohnsteigerungen der Vorjahre gebremst und zuletzt sogar zu leichten Reallohnverlusten gegenüber dem Jahr 2020 geführt. In den Pflegeberufen waren hingegen auch im Jahr 2021 noch erkennbare Reallohnzuwächse zu verzeichnen.

Die Löhne in der Pflege unterscheiden sich nach wie vor erheblich zwischen den Pflegeberufen, den Bundesländern und den verschiedenen Pflegeeinrichtungen. Um eine angemessene Bezahlung für das besonders dringend benötigte Personal in der Altenpflege zu gewährleisten, besteht seit September 2022 in den Pflegeeinrichtungen die Pflicht nach Tarif zu bezahlen. Das bestimmt das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG). Pflegeeinrichtungen haben laut Bundesgesundheitsministerium nunmehr drei Möglichkeiten: Sie können selbst einen Tarifvertrag abschließen, mindestens entsprechend eines regional anwendbaren Tarifvertrags bezahlen oder mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region entlohnen. Kommen sie der Tarifpflicht nicht nach, können sie keine Versorgungsverträge mehr mit den Pflegekassen abschließen. In welchem Umfang dies die Lohndifferenzen zwischen der Kranken- und Altenpflege sowie zwischen Pflegeeinrichtungen verringert, müssen künftige Lohnauswertungen zeigen.“

Weitere Informationen unter: https://iab.de/daten/entgelte-von-pflegekraften-2021-stand-12-10-2022/

 

 

 

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Downloads für Mitglieder:

pdf 22 1012 IAB Entgelte von Pflegekraeften 2021 (454 KB)

 

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