Der Paritätische Gesamtverband mit einem Hinweis auf die Bemühungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrats, weiterhin Pauschalkalkulationen bei den Investkosten nach SGB XI zuzulassen (siehe auch Begründung, S.4/5 der Downloadinformation): Hierin empfiehlt der Gesundheitsausschuss des Bundesrates unter Nr. 2 dem Bundesrat einen Änderungsantrag zum vorbezeichneten Gesetzesvorhaben dahingehend zu beschließen, dass die Umlage von angenessenen Instandhaltungs- und Instandsetzungspauschalen in § 82 Abs. 3 SGB XI ausdrücklich zugelassen wird. Dies wurde in dieser Form am 5.9. vom Gesundheitsausschuss des Bundesrates mit 15:1 Stimmen (Sachsen) beschlossen. Der Bundesrat wird voraussichtlich hierzu am 21.9. beschließen. Mit freundlichen Grüßen Anuschka Novakovic |
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