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VO über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche - Mindestlohn in Kraft

FG stationär

Der Paritätische Gesamtverband:

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 27.07.2010 wurde die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche im Bundesanzeiger verkündet (Bundesanzeiger vom 27.07. 2010, Nr.110, Seite 2571). Sie ist am 01.08.2010 in Kraft getreten.
Die Verordnung sowie ein ausführliches Informationspapier zu den wesentlichen Fragen finden Sie im Downloadbereich.

mit freundlichen Grüßen

Werner Hesse      Gertrud Tacke
Geschäftsführer    Referentin für Arbeits- und Zivilrecht

 

 

 

verknüpfte Artikel:

Mindestlohn für die Pflegebranche

 

Downloads:

pdf VO über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (45.71 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

pdf PGV - Rechtsfragen zum Mindestlohn im Pflegebereich ... (43.7 kB)


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