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Medizinische Versorgung - Gemeinsame Bundesinitiative Pflegeheim - ...

FG stationär, FG ÄM

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert über die gemeinsame "Bundesinitiative Pflegeheim": Kassenärztliche Vereinigungen machen sich für eine bessere medizinische Versorgung in Pflegeheimen stark.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bundesweit haben sich dreizehn der insgesamt siebzehn Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf ein gemeinsames Rahmenkonzept geeinigt, mit dem die medizinische Versorgung von Menschen in Pflegeheimen künftig deutschlandweit nachhaltig verbessert werden soll. Das Rahmenkonzept der "Bundesinitiative Pflegeheim" soll nun Grundlage von Pflegeheimverträge der Länder-KVen mit allen Krankenkassen sein. Das Konzept sieht ein Basismodul und darauf aufbauend individuell kombinierbare Zusatzmodule vor. Kern des interdisziplinären Konzepts ist eine strukturell verbesserte Kooperation von niedergelassenen Ärzten untereinander sowie mit den Pflegeverantwortlichen in Heimen. Dabei stehen Ziele wie eine verbesserte Versorgungsqualität, eine abgestimmte Steuerung der Versorgung, Wirtschaftlichkeit sowie Transparenz im Vordergrund.

Über das Basismodul hinaus können nach dem Baukastenprinzip verschiedene Module den regionalen Bedürfnissen entsprechend ergänzt werden. Neben Servicemodulen der Haus- und Fachärzte, die beispielsweise regelmäßige Visitendienste, Rufbereitschaft und besondere Vertretungsregelungen umfassen, gibt es auch spezielle Qualitätsmodule, bei denen die Qualitätssicherung im Sinne einer optimalen Rundum-Betreuung der Patienten in Pflegeheimen im Fokus steht.

Das von der KVB initiierte bundeseinheitliche Pflegeheimkonzept basiert auf den bereits erfolgreich etablierten Modellprojekten der KV Berlin, der KV Nordrhein und der KV Bayerns.

Im Rahmen des Berliner Pflegeheimprojekts beispielsweise kooperieren schon heute Pflegeheime mit niedergelassenen oder angestellten Ärzten. Nun gelte es, aus einzelnen Leuchtturmprojekten Grundsätze und Strukturen für eine bundesweit flächendeckend verbesserte medizinische Versorgung von Pflegebedürftigen abzuleiten. Auch im Bereich der KV Nordrhein arbeiten Krankenkassen, Pflegeheime, Krankenhäuser und niedergelassene Haus- und Fachärzte bereits intensiv zusammen. Diese Kooperation umfasst unter anderem konkrete Behandlungspfade, abgestimmte Arzneimittellisten und die gesicherte Überleitung der Patienten vom Pflegeheim ins Krankenhaus. Die KV Bayerns hatte bereits vor Jahren das Konzept der Geriatrischen Praxisverbünde entwickelt und in vielen Regionen erfolgreich etabliert. Dabei übernehmen Haus- und Fachärzte gemeinsam die Betreuung einzelner Heime und stellen über eine besondere Rufbereitschaftsregelung sicher, dass die Patienten während, aber auch außerhalb der Sprechstunden optimal versorgt werden. Einige Länder-KVen haben hingegen bislang weniger Erfahrungen mit übergreifenden Konzepten zur Pflegeheimversorgung gemacht.

Näheres entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Download.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Pawils
Referentin für Altenhilfe und Pflege

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pdf Gemeinsame Bundesinitative Pflegeheim .. (304.41 kB)

 

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