FG stationär
"Plötzlich und unerwartet" wurden über den federführenden Verband die von den Leistungsträgern entwickelten Kostenblätter für Vergütungsfortschreibungen in Tages- und Kurzzeitpflege zur Kenntnisnahme zugeleitet. Nachdem der ursprünglich für Ende April vereinbarte Termin der AG § 75 nicht stattgefunden hat, scheint die Verhandlungskultur durch einseitige Handlungen durch die Leistungsträger abgelöst zu sein. Inwieweit eine derartige Kalkulationsform verbindliche Voraussetzung für Vergütungsfortschreibungen für die Leistungsfelder Tages- und Kurzzeitpflege sein muss, ist konkret nicht einzuschätzen. Im Regelfall handelt es sich bei den Leistungsfeldern um einzelvergütete Angebote mit individuell ausgehandelten Vergütungssätzen. Eine von den Leistungsträgern angestrebte "Plausibilitätsprüfung" grundsätzlicher Art dürfte insofern nicht generell abgefordert werden. Für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen hinterlegt ist ein kurzer kritischer Kommentar des Paritätischen an die anderen Trägerverbände. Paritätische Trägerorganisationen, die aktuell Vergütungsverhandlungen für die Leistungsfelder Tages- und Kurzzeitpflege führen wollen, sollten jeweils für sich im Vorfeld überprüfen, inwieweit sie eine extensive Form des Nachweisverfahrens akzeptieren können und wollen, ggf. empfiehlt sich im Einzelfall die Rücksprache mit dem Paritätischen in seiner Eigenschaft als Trägerverband. |
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SGB XI. Leistungsträger legen Kostenblätter für Tages- und Kurzzeitpflege vor.
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