Am 21.02.2013 hatte der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege beschlossen. Am 18.03.2013 wurde diese Gesetz nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Veröffentlichung steht im Downloadbereich zur Verfügung. Mit dem Gesetz werden die Möglichkeiten zur Verkürzung der Ausbildung erweitert. Zudem wird den Arbeitsagenturen und Jobcentern im Zeitraum vom 1.4.13-31.3.16 die Möglichkeit gegeben, nicht verkürzbare Altenpflegeausbildungen auch dreijährig zu fördern. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Zusammenhang eine neue Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung (HEGA) herausgegeben, über die Sie sich hier informieren können. Ziel ist es auch, Frauen nach Erwerbsunterbrechungen mit Interesse an einer Altenpflegeausbildung bessere Perspektiven zum Berufseinstieg als Fachkraft zu bieten. |
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