Anlässlich der abschließenden Entscheidung des Bundesrates über die "Rechtsverordnung zur Beteiligung der maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene" hat die BAGSO eine Pressemitteilung veröffentlicht (s. Download) Als maßgebliche Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen auf Bundesebene sind benannt:
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