Aktualisierung: Pressemeldung des Paritätischen Gesamtverbandes zu den Plänen der Bundesregierung zur Stärkung der Gesundheitsvorsorge in Deutschland vom 21.3.2013: Prävention: Paritätischer kritisiert Gesetzentwurf zur Gesundheitsvorsorge als altbackene Luftnummer Als absolut unzureichend kritisiert der Paritätische Gesamtverband die Pläne der Bundesregierung zur Stärkung der Gesundheitsvorsorge in Deutschland. Der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Förderung der Prävention bleibe meilenweit hinter den neuesten gesundheitswissenschaftlichen Erkenntnissen zurück. Keinerlei Antworten gebe die Regierung auf die wachsende Gesundheitskluft in Deutschland. Damit Gesundheitszustand und Lebenserwartung in Deutschland nicht länger vom Geldbeutel abhängen, fordert der Verband stattdessen ein echtes Präventionsgesetz, das Qualitätsstandards von Präventionsangeboten sichert und eine verlässliche Finanzierung garantiert. „Die Bundesregierung wärmt hier alte, bereits gescheiterte Konzepte auf und verkauft diese als Innovation. Dabei werden neueste gesundheitswissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert und zentrale gesundheitspolitische Herausforderungen ausgeblendet. Im Ergebnis wird es vielerorts bei altbackener Gesundheitsaufklärung und Kursangeboten bleiben, mit denen die besonders benachteiligten Gruppen nicht erreicht werden“, warnt Verbandsvorsitzender Rolf Rosenbrock. Aus Sicht des Verbandes verharmlose die Koalition insbesondere die rasant wachsende sozial bedingte gesundheitliche Chancenungleichheit in Deutschland. „Hier wird ein Placebo-Gesetz auf den Weg gebracht, das keinerlei Antworten auf die wachsende Gesundheitskluft zwischen Arm und Reich in unserem Land bietet“, so Gesundheitsexperte Rosenbrock. Die Situation in Deutschland sei ernst. Die ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung sterben im Durchschnitt zehn Jahre früher als die reichsten 20 Prozent. Bei ihnen zeigten sich chronische Erkrankungen früher und verliefen deutlich schwerwiegender, so Rosenbrock. Schon im Kindergarten manifestierten sich die ungleichen Gesundheitschancen. „Wir brauchen endlich konkrete zielgruppenspezifische Strategien und Maßnahmen, die dort ansetzen, wo die Menschen sind. Die Projektitis in der Gesundheitsförderung muss ein Ende haben und endlich durch dauerhafte Strukturen ersetzt werden. Die Ansätze sind erprobt und müssen jetzt flächendeckend umgesetzt werden“, fordert Rosenbrock. Der Verband bekräftigt seine Forderung nach einem eigenen Bundesgesetz für nicht-medizinische Primärprävention und Gesundheitsförderung. Ein entsprechendes Gesetz müsse alle relevanten Akteure in die Pflicht nehmen, Qualitätsstandards sichern und eine verlässliche Finanzierung garantieren. Mit freundlichen Grüßen Aktualisierung vom 27.3.2013: Über den vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention war bereits informiert worden und die Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf hinterlegt. Im Regierungsentwurf haben sich gegenüber dem Referentenentwurf nur geringfügige inhaltliche Änderungen ergeben: - So wurde im Gesetzesentwurf erstmalig der Mehraufwand der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Leistungen zur Prävention in Lebenswelten, die sie im Auftrag des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen erbringt, mit 35 Mio. Euro im Jahr beziffert. Eine Förderung der BZgA aus Mitteln der gesetzlich Krankenkasse und damit der Beitragszahler hatte der Paritätische Gesamtverband in seiner Stellungnahme bereits grundsätzlich abgelehnt. - Verstärkt wird auf den Arbeitsschutz eingegangen und eine Kooperation mit betrieblichen und überbetrieblichen Trägern des Arbeitsschutzes gefordert. - Dass bei primärpräventiven Leistungen gegebenenfalls auch eine ergänzende Finanzierung durch die private Krankenversicherung in Betracht kommt, wurde ergänzt. Ebenso dass sich Prävention und Gesundheitsförderung als eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgaben darstellt und es sich nicht allein um Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung handelt. Allerdings findet sich dieser Hinweis lediglich in der Begründung. Der Gesamtverband hat in dem hinterlegten Download die wesentlichen Änderungen in einer tabellarische Darstellung des Regierungs- und Referentenentwurfs dargestellt Mit Rundschreiben informiert der Paritätischen Gesamtverbandes über den "Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention"
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention in der Sitzung vom 20.3.2013 beschlossen. Mit der Stärkung der Prävention will die Bundesregierung auf die tiefgreifenden Veränderungen reagieren, die der demografische Wandel für Deutschland mit sich bringt und die Grundlagen für noch mehr Gesundheitsförderung schaffen. Die Krankenkassen sollen mit rund 420 Millionen Euro die Versicherten dabei unterstützen, ein gesundes Leben führen zu können. Bei den geplanten Maßnahmen sollen zwei Schwerpunkte gesetzt werden. Zum einen die Betriebliche Gesundheitsförderung und zum anderen bessere und qualitätsgesicherte Angebote zur Gesundheitsförderung in den individuellen Lebenswelten der Menschen, wie Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen. Der Gesetzentwurf hat sich nach erster Einschätzung gegenüber dem Regierungsentwurf vom Januar 2013 nur minimal an einigen wenigen Stellen verändert. Er sieht u. a. eine Konkretisierung der Ziele im § 20 SGB V Primäre Prävention vor. Ferner ist mit dem neu eingefügten Artikel 2 auch eine Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte geplant. Kommentare und Rückmeldung sollten gem. Wunsch des Gesamtverbandes bis zum 5. April 2013 erfolgen. Vgl. Pressemeldung der Bundesregierung vom 20. März 2013, Gesetzentwurf vom 11. März 2013 und Paritätische Stellungnahme vom 1. Februar 2013
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