Der Gesamtverband lädt zum Fachtag "Fakten - Das neue Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung" am 20.04.2016 ein. Die Veranstaltung richtet sich an Mitgliedsorganisationen des Paritätischen, die die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung wahrnehmen, an Landesverbände des Paritätischen sowie Anbieter von Unterstützungsangeboten im Bereich des Wohnens und der Teilhabe am Arbeitsleben. Die Teilnehmerzahl ist auf 100 Personen begrenzt, sodass wir die Anmeldungen entsprechend dem Eingangsdatum berücksichtigen werden. Die Bundesregierung plant im März dieses Jahres den Referentenentwurf eines modernen Teilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung vorzulegen. Der Gesetzentwurf und der Beginn des parlamentarischen Verfahrens wurden für Anfang Mai angekündigt. Noch in diesem Jahr soll das Teilhabegesetz verabschiedet werden und schrittweise in Kraft treten. So soll ein erster Teil zum Schwerbehindertenrecht bereits Ende dieses Jahres greifen und weitere Neuerungen schrittweise bis 2020 umgesetzt werden. Dies ist Anlass für den Paritätischen, am 20.04.2016 die Veranstaltung „Fakten – das neue Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung“ durchzuführen. Weitere Informationen unter: http://www.der-paritaetische.de/index.php?id=4194
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