Information des Paritätischen Gesamtverbandes Sehr geehrte Damen und Herren, wir möchten Sie darüber informieren, dass die Aktion Mensch ab dem 1. Januar 2017 die Förderung von Ferienmaßnahmen für behinderte Menschen nun unbefristet fortsetzt.. Dazu können ab dem 01.11.2016 im Antragssystem der Aktion Mensch Anträge für Ferienreisen ab dem 01.01.2017 gestellt werden. Das Antragssystem der Aktion Mensch schaltet künftig nicht mehr am 31.3. ab, sondern es können fortlaufend Ferienanträge gestellt werden. Die Förderbedingungen haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert: 1. Es werden ausschließlich offen ausgeschriebene Maßnahmen gefördert. Hierzu ist die Ausschreibung der Maßnahme (z. B. Flyer) in geeigneter Weise als Anlage dem Antrag beizufügen. Nicht gefördert werden Maßnahmen für geschlossene Personenkreise z. B. von Schulen für deren Schüler, von Wohnheimen für deren Bewohner oder WfbM für deren behinderte Beschäftigte. Der Nachweis erfolgt durch die Beifügung einer Ausschreibung, z. B. Flyer oder Programm. Die Prüfung dieser Fördervoraussetzung erfolgt durch den annehmenden Paritätischen Landesverband. Die Mindestdauer einer Ferienmaßnahme beträgt 5 Tage, wobei An- und Abreisetag als ein Tag angerechnet werden. 2. Förderanträge für Ferienmaßnahmen, die im Jahr 2017 stattfinden, können ab dem 1. November 2016 auf der Homepage der Aktion Mensch unter nachfolgendem Link gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass maßgeblich für die Antragstellung der Antragseingang bei der jeweils zuständigen antragsannehmenden Stelle ist. Dies ist für überregionale Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Gesamtverbandes und für Landesverbände des Paritätischen der Gesamtverband. Für alle anderen Mitgliedsorganisationen gilt als antragsannehmende Stelle der jeweilige Paritätische Landesverband. Das neue Merkblatt ist anliegend zur Kenntnis beigefügt. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Annegret Horstmann (amadis(at)paritaet.org) gern zur Verfügung.
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