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Verpflichtung zu Energieaudits

07.07.2015: Der Artikel wurde ergänzt mit einem Merkblatt für Energieaudits nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Mit Rundschreiben informiert der Gesamtverband, dass durch das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen die Verpflichtung zu Energieaudits eingeführt wurde. Betroffen sind alle Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von 50 Millionen € und einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen €. Da der Unternehmensbegriff der EU zugrunde gelegt, unterliegen auch gemeinnützige Körperschaften dem Unternehmensbegriff. Ein Energieaudit muss bis 5. Dezember 2015 durchgeführt werden.

Weitergehende Informationen als Download nebenstehend und auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energie_audit/index.html?fold=true

 

 

Verknüpfte Artikel:

 

Downloads:

pdf Merkblatt_Energieaudits (359 KB)

Downloads für Mitglieder:

pdf Rundschreiben 09.06.2015 Verpflichtung zu Energieaudits für Unternehmen (45 KB)

 

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