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PflBRefG - Pflegeberufereformgesetz im Bundestag beschlossen

 

Der Deutsche Bundestag hat am 22.06.2017 in 2. und 3. Lesung das umstrittene Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz ‒ PflBRefG) beschlossen.

Also Download hinterlegt ist die Beschlussfassung mit allen zuletzt vorgenommenen Änderungen. Zur Entwicklung sind u.a. nebenstehend verlinkte Artikel aufschlussreich.  

Überblick:

Ab dem Jahr 2020  wird es eine zweijährige gemeinsame, generalistische Ausbildung geben. Danach können sich die Pflegeschüler auf Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren oder den generalistischen Pflegeabschluss machen. Insgesamt dauert die Ausbildung, wie bisher auch, drei Jahre. Mit dem generalistischen Abschluss kann man in allen Bereichen tätig werden. Bei den beiden anderen Abschlüssen wird es vorausstl. weiterhin Einschränkungen geben. Diese 2+1 Lösung soll nach sechs Jahren evaluiert werden. Über die Abschaffung oder die Beibehaltung wird der Deutsche Bundestag dann entscheiden.

Nach dem zweiten Ausbildungsjahr erfolgt in jedem Falle eine Zwischenprüfung - die keine Auswirkungen auf das Weiterkommen haben wird. Pflegeschüler können ihre Ausbildung aber dann auch nach zwei Jahren als Pflegeassistent abschließen, wobei dies weiterhin in der Hand der Länder liegt und ggf. weitere Grundlagen (Gesetze oder Verordnungen) in den Ländern geschaffen werden müssen.  

Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das berufsqualifizierende Pflegestudium geben. Das Studium wird mindestens drei Jahre dauern und mit der Verleihung des akademischen Grades abschließen; die staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung wird Bestandteil der hochschulischen Prüfung. 

Das Gesetz erfordert die Zustimmung des Bundesrates (voraussichtlich am 07.072017).

Zudem ist zum Inkrafttreten der Beschluss einer Verordnung durch den Bundestag nötig, in der die zahlreichen offenen Fragen, unter anderem zu Lerninhalten und Einsatzorte der Schülerinnen und Schüler, geregelt werden (Ausbildungs- und Prüfungsverordnung / APO). Spätestens vor der Sommerpause 2018 soll der Entwurf einer entsprechenden Verordnung dem Bundestag vorgelegt werden.

Die Verhandlung der Pauschalen oder Budgets für die Ausbildungskosten werden neben vielfältigen Fragen der praktischen Umsetzung und der APO ebenfalls  im Zentrum stehen (Abschnitt 3 des Gesetzes). Zunächst wird die Pflege-Selbstverwaltung (der GKV, die Trägerverbände der Pflegeeinrichtungen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Einvernehmen mit den Ländern) aber Vorschläge zu den Inhalten für eine Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege vereinbaren müssen - und zwar spätestens bis drei Monate nach Verkündung des Gesetzes (§ 56) - also vorausstl. bis September / Oktober 2017.

 

Nachrichtlich: Heute im Bundestag vom 21. Juni 2017: Gesundheitsausschuss billigt Pflegeberufereform

Berlin: (hib/PK) Nach monatelangen kontroversen Beratungen hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages das heftig umstrittene Pflegeberufereformgesetz (18/7823) gebilligt. Für die in den Beratungen noch deutlich veränderte Vorlage stimmten am Mittwoch die Koalitionsfraktionen von Union und SPD. Die Opposition votierte gegen den Gesetzentwurf, der am (morgigen) Donnerstag im Bundestag endgültig beschlossen werden soll.

Ursprünglich vorgesehen war ein durchgängig generalistisches Ausbildungskonzept, das die drei Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege vereinen sollte. Kritiker bemängelten jedoch, damit würde Spezialwissen in der Kinderkranken- und Altenpflege nicht mehr ausreichend vermittelt.

Der nun im Ausschuss verabschiedete Kompromiss sieht eine mindestens zweijährige generalistische Ausbildung vor sowie eine mögliche einjährige "Vertiefung" in den Bereichen Kinderkranken- und Altenpflege. Künftig sind somit weiterhin differenzierte Abschlüsse möglich in der sogenannten Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege. Der Schwerpunkt liegt jedoch künftig in der Generalistik.

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, in Teilzeit maximal fünf Jahre und ist für die Auszubildenden künftig kostenlos. Das bislang in manchen Ländern noch erhobene Schulgeld entfällt. Voraussetzung für eine Pflegeausbildung ist ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Neu eingeführt wird eine Pflegeausbildung an Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und soll unter anderem ein vertieftes Wissen über Grundlagen der Pflegewissenschaft vermitteln.

Mit der Ausbildungsreform soll der Pflegeberuf an neue Anforderungen angepasst werden. Die Generalistik wird als besonders wichtig erachtet, weil in den Krankenhäusern der Anteil älterer, demenziell erkrankter Patienten steigt und in den Pflegeheimen der medizinische Behandlungsbedarf der Bewohner zunimmt. Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege sollen die Einsatzfelder von Pflegern durch Wechselmöglichkeiten vergrößert werden.

Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen monierten unter anderem, dass die notwendige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung noch gar nicht vorliege. Dies sei ein schwerer Mangel.

 

Nachrichtlich: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung vom 22.06.2017:

Der Deutsche Bundestag berät heute in 2./3. Lesung das „Gesetz zur Reform der Pflegeberufe“ (Pflegeberufereformgesetz).

Dr. Katarina Barley, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Mit dem Gesetz werden die Pflegeberufe modernisiert und fit für den demografischen Wandel. Durch die Schulgeldfreiheit und eine angemessene Ausbildungsvergütung wird die Attraktivität der Ausbildung erhöht. Wir schaffen neue Möglichkeiten, sich besser zu qualifizieren und beruflich voranzukommen. Die Reform ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Anerkennung und Wertschätzung der Pflegekräfte in Deutschland. Davon profitieren gerade Frauen, die die anspruchsvolle Arbeit im Pflegeberuf noch immer ganz überwiegend schultern.“

Hermann Gröhe, Bundesgesundheitsminister: „Seit mehr als zehn Jahren wird über die Pflegeausbildung diskutiert – heute haben wir einen wichtigen Schritt geschafft, um den Pflegeberuf weiter zu stärken. Wir werden in Zukunft mehr Pflegekräfte brauchen. Deshalb schaffen wir jetzt eine moderne Pflegeausbildung, die unsere Pflegekräfte besser auf die veränderten Anforderungen in der Praxis vorbereiten und mehr Berufs- und Aufstiegschancen bietet. Außerdem sorgen wir dafür, dass das Schulgeld in der Altenpflege endlich überall abgeschafft wird.“

Die bisher im Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz getrennt geregelten Pflegeausbildungen werden in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt. Damit wird die Voraussetzung für eine moderne Pflegeausbildung geschaffen, die Pflegefachkräfte besser auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereitet und neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnet.

Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung, mit der Möglichkeit einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen. Wer die generalistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben. Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung soll überprüft werden, ob für diese gesonderten Abschlüsse weiterhin Bedarf besteht.

Die Pflegehelferausbildung kann auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft angerechnet werden. Ergänzend zur beruflichen Pflegeausbildung wird es das Pflegestudium geben.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Das Gesetz soll in Stufen in Kraft treten, einige Regelungen bereits am Tag nach der Verkündung. Damit wird die Grundlage geschaffen, um rechtzeitig vor Beginn der neuen Ausbildung die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorlegen zu können. Der erste Ausbildungsjahrgang soll 2020 beginnen. Pflegeschulen und Ausbildungseinrichtungen bleibt so genug Zeit, sich auf die neue Ausbildung einzustellen.

Weitere Informationen zum Pflegeberufereformgesetz auch unter:

www.bundesgesundheitsministerium.de

www.bmfsfj.de

 

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

PflBRefG: Anhörung im Bundestag zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz - PflBRefG) am 30.05.2016 und Pressemeldung des Paritätischen (5/2016)

PflBRefG - Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG) (5/2016)

PflBRefG - Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufereformgesetz (3/2016)

 

Downloads:

pdf 17 0622 PflBRefG Gesetzesantrag 684 12 (1.76 MB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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