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HPG - Billigung und Entschließung Bundesrat und Übersicht der Änderungen

Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG) wurde am 27.11.2015 im Bundesrat abschließend behandelt und vom Bundesrat gebilligt. Der Bundesrat fordert mit einer Entschließung aber auch weitere Verbesserungen für die Versorgung am Lebensende. Die im HPG vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote sind nach Meinung der Länderkammer nicht ausreichend. Sehr deutlich wird in der Entschließung des Bundesrats u.a. ausgedrückt:

Das Gesetz berücksichtigt nicht, dass eine Ergänzung des Leistungskatalogs des §28SGB XI und der Rahmenverträge nach § 75 SGB XI um Maßnahmen der Sterbebegleitung über eine reine gesetzgeberische Klarstellung hinausgeht. Mit dem Ziel, die Bedürfnisse sterbender Menschen nach einer umfassenden medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und spirituellen Betreuung und Begleitung, die der individuellen Lebenssituation und dem hospizlich-palliativen Versorgungsbedarf Rechnung trägt, bei der Erbringung von Pflegeleistungen zu berücksichtigen (vgl. Begründung zu §28 SGB XI), ist eine erhöhte Leistungserwartung verbunden.

Da eine ergänzte Leistungserwartung die Frage von Mehrkosten und ihrer Gegenfinanzierung aufwirft, fordert der Bundesrat, hierzu eine Regelung zu treffen. Eine weitere finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und der Träger der Sozialhilfe gilt es hierbei vor dem Hintergrund des bestehenden Teilleistungssystems der Pflegeversicherung zu vermeiden.(…)

Nebenstehend als Download hinterlegt sind der eingebrachte Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages sowie für Mitgliedsorganisationen eine Übersicht der Änderungen durch das HPG.

Informationen zum Bundesrats Beratungsvorgang TOP 5 unter:

Hintergrundskizze: Das Gesetz nimmt die Palliativversorgung als ausdrücklichen Bestandteil der Regelversorgung in die gesetzliche Krankenversicherungsleistung auf. Die Sterbebegleitung wird expliziter Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus wird die Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gestärkt, indem Pflegedienste mehr Leistungen abrechnen können. Ferner sollen sich Versicherte und deren Angehörige gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informieren können.  Weitere Informationen s. u.a. nebenstehend verlinkte Artikeln.

 

Verknüpfte Artikel:

HPG - Abschließende Lesung des Bundestages zum Hospiz- und Palliativgesetz am 05.11.2015 (HPG)

HPG - Stellungnahme des Paritätischen zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)

HPG - Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG)

Downloads:

pdf 519-15 Gesetzesbeschluss (381 KB)

pdf HPG Bundesrat 519-15(B) (82 KB)

Downloads für Mitglieder:

pdf 2015_11_27_DPWV_Änderungen durch HPG (149 KB)

 

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