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Behandlungspflege in Einrichtungen der Behindertenhilfe - Entschließung des Bundesrates und Antwort der Bundesregierung

Die Bundesländer wollten die Situation für Menschen mit Behinderung verbessern, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben. Deshalb hatte der Bundesrat in einer Entschließung vom 06.02.2015 gebeten, umgehend Klarheit und gesetzliche Voraussetzungen zu formulieren, unter denen auch in einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe Leistungen für Behandlungspflege nach SGB V, wie zum Beispiel Wundversorgung, bezogen werden können.

In der Stellungnahme der Bundesregierung vom 02.11.2015 wird deutlich, dass diese, bis auf die Bitte an den GKV-Spitzenverband, die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) mit den Krankenkassen zu erörtern, nicht weiter aktiv wird. Die Bundesregierung verweist auf die Entscheidungen des BSG vom Frühjahr dieses Jahres und die nach ihrer Auffassung damit verbundene Entscheidung im Einzelfall, die u.a. davon abhängt, ob die Einrichtung bereits verpflichtet ist, diese Leistung zu erbringen.

Als Download hinterlegt sind die Unterrichtung der Bundesregierung vom 02.11.2015 und die Entschließung des Bundesrates vom 06.02.2015.

 

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