Die Senatsverwaltung beantragt in der Kommission 75 SGB XII die Einrichtung einer temporären UAG stationäre Pflege. Für Mitgliedsorganisationen sind nebenstehend die bisher verfügbaren Unterlagen hinterlegt. Demnach soll im Rahmen der Überarbeitung des BRV die ältere Vereinbarung nach § 93 BSHG an die gegenwärtige Rechtslage angepasst werden. Rückmeldungen und Hinweise sowohl im Sinne eines Archivwissens als auch besonders zur Praxis der gegenwärtigen Verankerung „Pflegestufe 0“ gem. der Vereinbarung aus dem Jahr 1997 werden ausdrücklich erwünscht. |
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