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Zur BeURTEILung der Eignung und Zulässigkeit der PTV

FG StatPflegVers (269), ÄM, Koord.stellen

Dass es unterschiedliche Einschätzungen gibt, ob die Pflegetransparenzvereinbarungen eine geeignete Grundlage zur besseren Einschätzung für an den Pflege-Dienstleistungen interessierte Menschen sind, ob die negativen Bewertungen in dieser Form eine "zulässige Form der Geschäftsschädigung" sind, führt nach wie vor zu einer Fülle von Diskussionsbeiträgen, ohne dass eine Annäherung der Standpunkte wahrscheinlicher wird.
Auch die aktuelle Rechtsprechung zum Thema "PTV" liefert kaum verbindliche Orientierungshilfen, da es an eindeutigen Tendenzen fehlt und sich gegenseitig ausschließende rechtliche Würdigungen eher noch für mehr Verwirrung sorgen.

Nicht nur für die Leistungserbringer ist dies unbefriedigend, auch dem an Informationen interessierten pflegebedürftigen Menschen  und seinen Angehörigen fällt es schwer, sich ein Bild anhand von Informationen zu machen, die so widersprüchlich bewertet werden.
Der persönliche Augenschein, das Gespräch mit den Dienstleistern "vor Ort" oder zu Hause bzw. der Besuch in einer Einrichtung, um sich selbst ein Bild zu machen,  werden so bis auf Weiteres die "sichereren Informationsquellen" sein.
Der aktuellen Bewertungen zur PTV aus rechtlicher Sicht hat sich der Paritätische Gesamtverband angenommen. Er bietet eine "Urteilsübersicht", aus der auch absehbar ist, welche Bedenken die  Pflegepraxis gegen das Verfahren formuliert, wo schutzwürdige Interessen der Leistungserbringer als beeinträchtigt angesehen werden und Einiges mehr. Die Information ist nebenstehend abrufbar hinterlegt.

verknüpfte Artikel:

P GV informiert zu weiteren Urteilen zur PTV

 

Downloads:

pdf Rechtsprechungsübersicht zu Pflegetransparenzberichten (242.54 kB)

 

Downloads für Mitglieder:


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