FG stationär
Der Paritätische Gesamtverband führt einerseits einen Beschluss des Sozialgerichts Münster an, der leider nicht in veröffentlichter Form vorliegt. Grundsätzlich wird hier problematisiert, dass in der PTV Dokumentationsverstöße festgestellt werden, aber verlässliche Aussagen zu den tatsächlich erreichten Ergebnissen Lebensqualität fehlen (siehe auch nebenstehend die Ausführungen im Downloadbereich). Das LSG Bayern dagegen sieht keine Hinderungsgründe, die gegen eine Berichtsveröffentlichung sprechen.
Zu beachten ist in beiden Fällen, dass die argumentative Ausgangsposition zukünftig klagebereiter Leistungserbringer durch die jetzt vorliegende abschließende Textfassung der Evaluation der PTV eher noch günstiger sein dürfte |
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Downloads:
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LSG Bayern...einstweiliger Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung ... § 115 (400.79 kB)
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Fachinformation zum Urteil des SG Münster zur Transparenzprüfungspraxis (32.15 kB)
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- Kategorie: P7b Reformen Pflege & Gesundheit / Rechtsprechung
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