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An- und Ausziehen eines Stützkorsetts sind Leistungen der Behandlungspflege

FG StatPflegVers

 

Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes:


Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend erhalten Sie die Aufbereitung des Urteils des SG Aachen vom 13.09.2012 - S 13 KN 70/11 KR von Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbach - aus der Zeitschrift "Pflegerecht" Nr. 1/2012, S. 55 ff. zur Kenntnisnahme. Das Gericht hat das An- und Ausziehen eines Stützkorsetts als Leistung der Behandlungspflege bewertet, wenn ärztlich festgestellt ist, dass das Stützkorsett aus medizinischen Gründen getragen werden muss. Die HKP-Richtlinien des G-BA, die das Anziehen eines Stützkorsetts lediglich der Grundpflege zuordneten, änderten daran nichts, da sie nicht gesetzeskonform seien.

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Schulz
Sekretariat/Sachbearbeitung
Referat Arbeits- und Organisationsrecht
Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband
Gesamtverband e. V.

 

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pdf SG Aachen. Kostenerstattung häusl. Krankenpflege vom 13.09.2011 (201.42 kB)

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