Info FG stat. + ält. Menschen.
Im Langtext: Entwurf einer Verordnung über bauliche Anforderungen an Gebäude und Außenanlagen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen nach dem Wohnteilhabegesetz.
Fast „pünktlich zur Haupturlaubszeit" wurde der Entwurf der Wohnteilhabe-Bauverordnung zur Kenntnisnahme zugeleitet, verknüpft mit dem Hinwies auf die „Gelegenheit zur Stellungnahme".- Die gesetzte Frist „bis spätestens zum 31.Juli" ist äußerst knapp bemessen, aber wohl „WTG-üblich". Die knappe Frist nimmt all diejenigen in Arbeitspflicht, die die Entwicklung einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung für erforderlich halten und nicht zum Kreis der „Juli-Urlauber" gehören. Mit anderen Worten: Das Anschreiben des Staatssekretärs zum Thema nebst Entwurfsfassung der WTG-BauV ist für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen nebenstehend abrufbar hinterlegt. Kommentierungen, Bewertungen und Hinweise insbesondere aus Sicht der voll- und teilstationären Leistungserbringer sind dringend erwünscht und erbeten. Der Paritätische wird sich bemühen, fristgemäß eine Stellungnahme zu fertigen. Nach erster Durchsicht ist wohl bei der Bewertung auch zu differenzieren zwischen fachpolitisch nachvollziehbaren Wünschen nach neuen Standards und sich ergebenden Konsequenzen für die daraus ableitbaren höheren Bau- und Unterhaltungsaufwendungen und die Refinanzierungspflichten, die letztendlich für die Angebotsnutzerinnen und -nutzer, aber auch für die Sozialhilfe bei einer Umsetzung der VO in dieser Form unvermeidlich sind.
|
verknüpfte Artikel:
Downloads:
pdf
Downloads für Mitglieder:
pdf
Entw. WTG-BauV. Stand - 10.06.2011.pdf (978.57 kB)
pdf
|