FG StatPflegVers (210)
Auch wenn der OLG Köln - Beschluss „keine grundsätzliche Bedeutung" hat, sich also auf den Einzelfall bezieht, sind die Ausführungen insofern interessant, weil unter anderem auch (Seite 2 Ziffer 7 des Beschlusses, siehe Download) hier schon grundsätzlich argumentiert wird, „wobei diese Pflichten grundsätzlich auf die für Pflegekräfte üblichen Maßnahmen begrenzt sind, die mit einem vernünftigen finanziellen und personellen Aufwand realisierbar sind [vgl. hierfür insbesondere BGH, NJW 2005, 1937...]" |
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OLG Köln zu Obhutspflichten in der Tagespflege vom 25.08.2010, Az: 5 U 73/10 (17.1 kB)
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OLG Köln Beschluss zu Obhutspflichten einer Tagespflegeeinrichtung
- Kategorie: P7b Reformen Pflege & Gesundheit / Rechtsprechung
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