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Antwort der Bundesregierung zu den Themen Pflegezeitgesetz und Pflege-Mindestlohn

FG stationär


Der Paritätische Gesamtverband:

Sehr geehrte Damen und Herren,
nebenstehend als Downloads wurden die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 17/4135) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (BT-Drs. 17/3503) zur "Entwicklung und Inanspruchnahme der Pflegezeit nach dem Pflegzeitgesetz" und die Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 17/4133) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (BT-Drs. 17/3590) zu "Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche und Kontrolle des Pflegemindestlohns" hinterlegt.

PflegezeitG:
Danach ist die Studie "Wirkungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes" noch nicht abgeschlossen, soll aber zeitnah veröffentlicht werden. Ca. 9000 (bzw. etwas mehr) Personen haben die Möglichkeit der kurzfristigen Freistellung in Anspruch genommen. Ca. 18000 (bzw. mehr) Personen haben die Pflegezeit nach § 3 in Anspruch genommen.

Mindestlohn:
Danach sind von dem Geltungsbereich des Pflege-Mindestlohns ca. 520 000 ArbeitnehmerInnen erfasst. Der Antwort können Sie auch die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste in der Pflegebranche sowie die Aufteilung der Beschäftigungsverhältnisse entnehmen. Die Mindestlohnregelung in der Pflege ist in die Evaluation der branchenspezifsichen Mindestlohnregelungen bis Oktober 2011 durch die Bundesregierung einbezogen.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Pawils
Referentin für Altenhilfe und Pflege

 

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

 

pdf Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche und Kontrolle des Pflegemindestlohns (99.55 kB)

 

pdf Entwicklung und Inanspruchnahme der Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz (53.58 kB)

 

Downloads für Mitglieder:


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