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BMF zur Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 UStG ...

FG stationär, Ber.trä

Der Paritätische Gesamtverband informiert zu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem SGB III:

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit nebenstehend als Download abrufbar hinterlegtem Erlass vom 01.12.2010 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Umsatzsteuer-Anwendungserlass zu § 4 Nr. 21 UStG neu gefasst.

Die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG regelt, dass die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei sind, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person abgeschlossene Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.

Nach dem aktuellen Erlass des BMF soll der Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung, die in erster Linie auf Leistungen von Privatschulen und anderer Bildungseinrichtungen Anwendung findet, nun u. a. auf Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Sinne von § 46 SGB III, Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend den Anforderungen des § 85 SGB III, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (einschließlich der Berufsvorbereitung und der blinden-technischen und vergleichbaren speziellen Grundausbildung zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung) im Sinne von § 97 SGB III sowie berufsvorbereitende, berufsbegleitende bzw. außerbetriebliche Maßnahmen nach § 33 Satz 3 bis 5 i. V. m. § 421q SGB III, §§ 61, 61a SGB III, §§ 241 bis 243 SGB III bzw. § 421s SGB III, die von der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6 SGB II gefördert werden, Anwendung finden.

Die aufgeführten Maßnahmen des SGB III sollen nach der Zielsetzung der Arbeitsförderung die individuelle Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen fördern und die Teilnehmer bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützen. Damit sind die Maßnahmen Teil einer Berufsvorbereitung, die die berufliche Ausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung umfasst, und die von der Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 UStG umfasst ist.

Die Steuerbefreiung gitl für alle Maßnahmeträger unabhängig von ihrem Gemeinnützigkeitsstatus.


Mit freundlichen Grüßen
Werner Hesse    Dr. Ulla Engler
Geschäftsführer Referentin für Organisationsrecht

 

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Downloads:

pdf pdf § 4 Nr. 21 UStG - Maßnahmen zur Aktivierung u. beruflichen Eingliederung nach dem SGB III (35.19 kB)

 

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