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Hinterlegt sind der BMG Referentenentwurf eines GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes vom 16.04.2026 (GKV-BStabG) und die fristwahrende erst Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverband vom 20.04. 2026.: Der Referentenentwurf zum GKV-BStabG stellt das umfangreichste Stabilisierungspaket für die gesetzliche Krankenversicherung seit Jahrzehnten dar. Er greift einen wesentlichen Teil der 66 Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) vom 30.03.2026 auf und zielt auf eine Entlastung der GKV in Höhe von rund 20 Milliarden Euro im Jahr 2027 ab, aufwachsend auf bis zu 42 Milliarden Euro im Jahr 2030. Der Paritätische Gesamtverband erkennt darin zunächst an, dass angesichts einer strukturellen Deckungslücke von bis zu 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 gesetzgeberisches Handeln dringend erforderlich ist. Die Finanzierungslücke in der GKV erfordert auch aus Paritätischer Sicht eine Kombination aus Ausgabenbegrenzung, Effizienzsteigerung und einnahmeseitigen Maßnahmen. Positiv zu bewerten sind insbesondere die Regulierung des dynamisierten Herstellerabschlags für Arzneimittel als Beitrag der pharmazeutischen Industrie sowie diverse Maßnahmen zum Abbau von Bürokratie und einer Verbesserung der Effizienz im System. Gleichwohl bewertet der Paritätische das vorliegende Paket in seiner Gesamtheit als sozial unausgewogen und in wesentlichen Teilen für Versicherte und vulnerable Gruppen als unzumutbar. Mit Blick auf die Ursachen der Kostenentwicklung ignoriert das Gesetz die dramatischen Auswirkungen des Konsums von Alkohol, Tabak und Zucker sowie der schwindenden Gesundheitskompetenz auf das Gesundheitssystem und wälzt die Verantwortung stattdessen auf die am stärksten von Krankheit und Armut Betroffenen sowie auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen ab. Das Gesetz setzt einseitig auf fiskalische Wirkungen und belastet systematisch diejenigen am stärksten, die auf die GKV-Leistungen am dringendsten angewiesen sind: chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Einkommensschwache, pflegebedürftige Menschen sowie Menschen in Care-Verantwortung. Letzteres sind häufig Frauen, so dass der Gesetzentwurf auch eine klare geschlechterspezifische Unwucht aufweist. Trotz der mehrfachen Ankündigungen der Bundesministerin, die Reform sozialverträglich gestalten zu wollen, liegt ein deutlicher Schwerpunkt der Maßnahmen auf primär ökonomisch ansetzenden Hebeln, die keine ausreichende Schutzwirkung für einkommensschwache Menschen aufweisen. Zudem fehlt ein klarer Fokus auf Prävention und Gesundheitsförderung als maßgebliche Leitlinien für eine Reform des Gesundheitswesens. Ungeachtet vieler Beispiele in anderen Ländern fehlt der Mut zu echten Systemveränderungen, die Prävention und Gesundheitsförderung, sprechende Medizin und Gesundheitskompetenz stärken sowie der voranschreitenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens Einhalt gebieten. Die Phantasie- und Mutlosigkeit führt sogar dazu, dass etwa mit der Aufweichung der Tarifrefinanzierung qualitativ stabilisierende Errungenschaften der letzten Jahre wieder zunichte gemacht werden. Es bleibt mithin bei einer rein kurativen Symptombehandlung mit sozialer Schieflage. |
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GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) - Referentenentwurf vom 16.04.2026 und Paritätische Stellungnahme vom 20.04.2026
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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