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Am 17. Oktober 2025 hat der Bundesrat dem vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erarbeiteten Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze zugestimmt. Das Gesetz wird in Kürze gestuft in Kraft treten. Zentraler Gegenstand ist mit Artikel 1 Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) die bundesgesetzliche Regelung der Pflegefachassistenzausbildung. Die Ausbildung soll zum 1. Januar 2027 beginnen; das Finanzierungsverfahren bereits zum 1. Januar 2026. Hinterlegt wurde der Referentenentwurf der in § 47 Absatz 1 und 2 PflFAssG als gemeinsame Ministerverordnung vom BMBFSFJ und vom BMG vorgesehene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Der Entwurf umfasst 96 Paragraphen und soll die Mindestanforderungen an die Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz regeln. Daneben enthält er Bestimmungen für die Durchführung der staatlichen Prüfung, zur Gliederung und Durchführung der praktischen Ausbildung sowie die Konkretisierung der Aufgaben der Fachkommission nach § 44 PflFAssG und den Aufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung nach § 45 PflFAssG. Zudem enthält er Regelungen zu den Anerkennungsverfahren für Ausbildungen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes abgeschlossen wurden. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das Verordnungsverfahren soll im ersten Quartal 2026 abgeschlossen werden. Die in § 44 PflFAssG vorgesehene Erarbeitung der Rahmenlehrpläne und des Rahmenausbildungsplans durch die Fachkommission nach § 53 Pflegeberufegesetz wird parallel beginnen und soll bis zum 30. Juni 2026 abgeschlossen sein. |
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PflFAssAPrV – Referentenentwurf der Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung von BMBFSFJ und BMG vorgelegt
- Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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