Die beim GKV-Spitzenverband neu eingerichtete "Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege" informiert am 19.04.23, dass sie bereits zum 15.02.2023 von den Landesverbänden der Pflegekassen mit der Wahrnehmung der Aufgaben nach § 82c Abs. 6 SGB XI beauftragt wurde.
Zu den Aufgaben der Geschäftsstelle gehört auch die Zusammenstellung und Veröffentlichung der Übersichten zu den Entlohnungsniveaus und Zuschlägen sowie der Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen gem. § 82c Abs. 5 SGB XI, die eine Entlohnung vorsehen, die nach § 82c Abs. 2 Satz 1 SGB XI nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann.
Die Informationen zu den Tarifverträgen und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen werden jeweils zum Ende eines Monats entsprechend den von den tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen über die DCS mitgeteilten Änderungen aktualisiert.
Als Download für Mitgliedsorganisationen sind die erstmals durch die Geschäftsstelle zum 31.03.2023 erfolgte "Veröffentlichung der Übersichten zu den Entlohnungsniveaus und Zuschlägen sowie Tarifvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82c Abs. 5 SGB XI nach Bundesländern" tzn 31.03.23 und ein G+G Auszug 4/2023 "PFLEGELÖHNE
Weitere Informationen und die jeweiligen Veröffentlichung(en) sind auf der Seite des DCS-Pflege abrufbar: Über den Applaus hinaus | 04/2023 | Gesundheit und Gesellschaft Digital (gg-digital.de) |
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